deutsche-apotheker-zeitung.de
21.07.2016
Pendel und Homöopathie trotz Krebsdiagnose
Heilpraktiker steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Stuttgart
Trotz vorheriger Krebsdiagnose stellte ein Heilpraktiker offenbar per Pendel eine Entzündung fest und behandelte eine Frau mit teuren homöopathischen Mitteln. Die Patientin starb. Nun wird ihm fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen, denn er habe eine angemessene Therapie verhindert.
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19. Juli 2016
Von Manuela Kalser
Kärnten
Mit Pendel gegen Krebs: Heilpraktiker muss vor Gericht
Kärntnerin starb an Brustkrebs. Heilpraktiker muss diese Woche in Bayern wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht. Trotz eindeutiger Diagnose der Ärzte sagte er der Frau, sie habe nur eine Brustentzündung.
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