AOK-Sparmaßnahme: abgelaufene Medikamente im Einsatz?

AOK-Sparmaßnahme: abgelaufene Medikamente im Einsatz?

Beitragvon Kira » Sonntag 4. September 2016, 09:08

01.09.16

AOK-Sparmaßnahme: abgelaufene Medikamente im Einsatz?

Eine neue Sparmaßnahme der AOK führt offenbar zu einem Sicherheits-Risiko bei der Versorgung von Krebspatienten. Die Krankenkasse verlangt nach Recherchen von Panorama von Onkologen, bedenkliche Krebsmedikamente zu verabreichen.

Ausschreibung für Medikamente

Um die hohen Kosten bei Krebsmedikamenten in den Griff zu bekommen, hatte die AOK kürzlich als erste Krankenkasse in Deutschland die Zubereitung der lebenserhaltenden Mittel durch Apotheker ausgeschrieben. Seit dem 1. August werden in fünf Bundesländern die Medikamente nicht mehr von dem jeweils ortsnahen Apotheker zubereitet, sondern von dem Gewinner der Ausschreibung - also dem Apotheker mit dem billigsten Angebot. Diese Praxis führt nach Recherchen von Panorama dazu, dass seitdem an Ärzte lebenserhaltende Medikamente ausgeliefert wurden, deren Wirksamkeit nach Herstellerangabe nicht mehr garantiert war.
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http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... ok142.html

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... ma6530.pdf


AOK-Sparmaßnahme: abgelaufene Medikamente im Eins

01.09.2016 | 8 Min. | Quelle: NDR


Um Geld zu sparen, akzeptiert die AOK verlängerte Haltbarkeiten jenseits der Herstellerangabe bei Krebsmedikamenten. Das ergaben Recherchen von Panorama.


http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/ ... d=37477670
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Re: AOK-Sparmaßnahme: abgelaufene Medikamente im Einsatz?

Beitragvon Clarissa » Sonntag 4. September 2016, 09:37

Ich habe eine Freundin die in einer großen Klinik tagtäglich solche Infusionen frisch ansetzt und wenn sie fertig ist vergeht maximal eine halbe Stunde bis es beim Patienten ist. Sie hat mir erklärt das viele Inhaltsstoffe sehr empfindlich reagieren wenn sie mit anderen , Licht, Wärme zusammen kommen und sich dann verändern, Wirkung verlieren ...

Von daher begeht die AOK durch ihre Forderung überlagerte Infusionen zu verabreichen eine Körperverletzung mit Vorsatz.

Solange wie keine anderen Lagerzeiten freigegeben werden müssten sie sich an die existierenden halten, alles andere ist russisches Roulette.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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