: 02.02.2017
Nach Ärztefehler querschnittsgelähmt
◾400.000 Euro Schmerzensgeld für groben Behandlungsfehler
◾OP war laut Gericht nicht zwingend nötig
◾Falsche OP-Methode gewählt
Ein Krankenhaus in Wickede (Kreis Soest) muss 400.000 Euro Schmerzensgeld an eine Patientin zahlen, die seit einer nicht fachgerecht ausgeführten Operation an der Halswirbelsäule querschnittsgelähmt ist. In dem Fall liege ein grober Behandlungsfehler vor, heißt es in dem am Donnerstag (02.02.2017) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. (AZ: 26 U 111/15)
So habe der medizinische Sachverständige festgestellt, dass an der beklagten Klinik bei der Patientin nur unvollständige Befunde erhoben worden seien. So sei eine erforderliche MRT-Untersuchung unterblieben. Auch sei die OP nicht zwingend nötig gewesen. Zudem sei eine falsche Operationsmethode gewählt worden. Das Gericht bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Arnsberg vom November. Das Urteil ist rechtskräftig.
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http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi ... l-100.html
02. Februar 2017
Quelle: n-tv.de , awi
Grober Behandlungsfehler
400.000 Euro Schmerzensgeld nach OP
Der Eingriff soll eigentlich nur der Linderung der Rückenschmerzen dienen. Doch die Operation an der Halswirbelsäule misslingt. Die Patientin ist querschnittsgelähmt. Nun muss die behandelnde Klinik zahlen.
Wenn ein Patient nach einer grob behandlungsfehlerhaften Operation seiner Halswirbelsäule eine Querschnittslähmung erleidet, kann ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz entschieden.
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http://www.n-tv.de/ratgeber/400-000-Eur ... 85015.html