Nach grobem Behandlungsfehler querschnittsgelähmt

Nach grobem Behandlungsfehler querschnittsgelähmt

Beitragvon Kira » Samstag 4. Februar 2017, 19:52

: 02.02.2017

Nach Ärztefehler querschnittsgelähmt


◾400.000 Euro Schmerzensgeld für groben Behandlungsfehler
◾OP war laut Gericht nicht zwingend nötig
◾Falsche OP-Methode gewählt

Ein Krankenhaus in Wickede (Kreis Soest) muss 400.000 Euro Schmerzensgeld an eine Patientin zahlen, die seit einer nicht fachgerecht ausgeführten Operation an der Halswirbelsäule querschnittsgelähmt ist. In dem Fall liege ein grober Behandlungsfehler vor, heißt es in dem am Donnerstag (02.02.2017) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. (AZ: 26 U 111/15)

So habe der medizinische Sachverständige festgestellt, dass an der beklagten Klinik bei der Patientin nur unvollständige Befunde erhoben worden seien. So sei eine erforderliche MRT-Untersuchung unterblieben. Auch sei die OP nicht zwingend nötig gewesen. Zudem sei eine falsche Operationsmethode gewählt worden. Das Gericht bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Arnsberg vom November. Das Urteil ist rechtskräftig.
...

http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi ... l-100.html



02. Februar 2017
Quelle: n-tv.de , awi

Grober Behandlungsfehler

400.000 Euro Schmerzensgeld nach OP

Der Eingriff soll eigentlich nur der Linderung der Rückenschmerzen dienen. Doch die Operation an der Halswirbelsäule misslingt. Die Patientin ist querschnittsgelähmt. Nun muss die behandelnde Klinik zahlen.

Wenn ein Patient nach einer grob behandlungsfehlerhaften Operation seiner Halswirbelsäule eine Querschnittslähmung erleidet, kann ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz entschieden.
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http://www.n-tv.de/ratgeber/400-000-Eur ... 85015.html
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Re: Nach grobem Behandlungsfehler querschnittsgelähmt

Beitragvon Clarissa » Sonntag 5. Februar 2017, 09:50

Was sind in so einem Fall 400.000€ ? Das ist eigentlich nur noch mal eine schwere Misshandlung des Opfers. Beruf kaputt, Reisen, Freizeitaktivitäten, Haus, Wohnung, Kinder, Enkelkinder, Mobilität, angewiesen auf permanente Hilfe. Allein die Kosten für die Versorgung der Patientin kostet jeden Monat etliche Tausender!

Die EU-Rente zahlt die DRV, oder auch nicht, das bedeutet dann wohl Grundsicherung, die aber auch nicht greifen wird weil ja Vermögen vorhanden ist.

Die Klinik müsste lebenslang eine monatliche Zahlung von mindestens 4.000€ zahlen zusätzlich alle entstehenden Kosten voll umfänglich übernehmen und das sog. Schmerzensgeld müsste in diesem Fall mindestens das 10-fache betragen.

So wie das gelaufen ist ist die Klinik bzw. deren Versicherung viel zu preiswert dabei weg gekommen.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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