Fibromyalgie: Anforderungen an die ärztliche Begutachtung be

Fibromyalgie: Anforderungen an die ärztliche Begutachtung be

Beitragvon Kira » Mittwoch 15. Oktober 2014, 08:58

anwalt24.de
von Rechtsanwalt Peter Koch

Fibromyalgie: Anforderungen an die ärztliche Begutachtung bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente - Notwendigkeit einer fachübergreifenden Gesamtschau


Fachartikel aus dem Bereich Soziales und Sozialversicherung - 01.01.2014

Die medizinische Begutachtung von Fibromyalgiepatienten führt aus Sicht der Rentenantragsteller oft zu enttäuschenden Ergebnissen, weil die Gutachter häufig nur „durch die Brille“ ihres eigenen Fachgebietes blicken.

Das Bundessozialgericht hat allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass bei der Begutachtung einer Fibromyalgie der Sachverständige "fachübergreifende" Erfahrungen hinsichtlich der Diagnostik und der Beurteilung des Krankheitsbildes der Fibromyalgie besitzen muss, unabhängig davon, ob er von Haus aus als Internist, Rheumatologe, Orthopäde, Neurologe oder Psychiater tätig ist.

Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.10.2003 (L 16 RA 71/01) zeigt, wie eine ganze Serie von negativen Gutachten „kippen“ kann, wenn die geforderte fachübergreifende Betrachtung von einem Gutachter verantwortungsvoll durchgeführt wird. Im ...

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