CITROMA
CITROMA®, ein Natriumsalz
der Citronensäure (E331) lässt
sich einfach in bestehende Produktionsprozesse
integrieren
und reduziert den Acrylamidgehalt
bis zu 80 % ohne die sensorischen
Produkteigenschaften
zu verändern.
Die Anwendung von CITROMA® hängt
von den Prozessbedingungen und spezifi
schen Produkteigenschaften ab. Drei
verschiedene Wege sind grundsätzlich
möglich:
– Besprühen der Produktoberfl äche mit
einer wässrigen CITROMA®-Lösung (z. B.
bei Kartoffelchips oder Pommes Frites),
– Tauchen oder Blanchieren des Produkts
in einer wässrigen CITROMA®-Lösung
z. B. bei Kartoffelchips oder Pommes
Frites),
– direkte Zugabe von CITROMA® in den
Teig, in die Maische oder in den trockenen
Premix (z. B. bei der Herstellung
von Kartoffelfl ocken oder -teigen
sowie Frühstückscerealien).
CITROMA®: Eine neue Methode für
Kartoffel- und Getreideprodukte
http://www.jungbunzlauer.com/media/uploads/pdf/Special_Salts/CITROMA_-_Reduzierung_von_Acrylamid_Jul09.pdf
Der Einsatz von Natriumcitrat als Verarbeitungshilfsstoff ist nicht Kennzeichnungspflichtig
Dr. Gerster in ÖKO-Test 10/2009 Seite 32
der Citronensäure (E331) lässt
sich einfach in bestehende Produktionsprozesse
integrieren
und reduziert den Acrylamidgehalt
bis zu 80 % ohne die sensorischen
Produkteigenschaften
zu verändern.
Die Anwendung von CITROMA® hängt
von den Prozessbedingungen und spezifi
schen Produkteigenschaften ab. Drei
verschiedene Wege sind grundsätzlich
möglich:
– Besprühen der Produktoberfl äche mit
einer wässrigen CITROMA®-Lösung (z. B.
bei Kartoffelchips oder Pommes Frites),
– Tauchen oder Blanchieren des Produkts
in einer wässrigen CITROMA®-Lösung
z. B. bei Kartoffelchips oder Pommes
Frites),
– direkte Zugabe von CITROMA® in den
Teig, in die Maische oder in den trockenen
Premix (z. B. bei der Herstellung
von Kartoffelfl ocken oder -teigen
sowie Frühstückscerealien).
CITROMA®: Eine neue Methode für
Kartoffel- und Getreideprodukte
http://www.jungbunzlauer.com/media/uploads/pdf/Special_Salts/CITROMA_-_Reduzierung_von_Acrylamid_Jul09.pdf
Der Einsatz von Natriumcitrat als Verarbeitungshilfsstoff ist nicht Kennzeichnungspflichtig
Dr. Gerster in ÖKO-Test 10/2009 Seite 32