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Tettnang/Stuttgart
Bodensee-Honig muss vernichtet werden
Die Imker am Bodensee und im Kreis Ravensburg müssen einen Großteil ihrer Ernte vernichten. Grund sind Antibiotika-Rückstände im Honig. Auf deutscher Seite sind es rund 9.000 Kilogramm, die demnächst in einer Biogasanlage landen.
In mehr als der Hälfte von 184 Proben waren die Grenzwerte für das Pflanzenschutzmittel Streptomycin nach Angaben des Agrarministeriums überschritten. Werner Vooren, Vorsitzender des Kreisimkervereins Tettnang-Friedrichshafen, geht davon aus, dass 70 bis 80 Prozent der Proben aus dem Verein belastet sind.
Die getesteten Proben stammten aus Anlagen rund um gespritzte Obstanlagen und kommen vor allem aus den Landkreisen Ravensburg, Konstanz und dem Bodenseekreis. Grund für die hohe Zahl der Grenzwertüberschreitungen ist das Zusammenfallen der Vollblüte der Obstbäume am Bodensee mit der Behandlung gegen die gefährliche Baumkrankheit Feuerbrand in den Plantagen.
Imker beklagen geringe EntschädigungDie Imker beklagen neben dem Verlust ihrer Ernte auch die finanziellen Einbußen. Die Entschädigung von insgesamt 45.000 Euro liege weit unter dem Marktpreis.
Laut Agrarministerium entschädigt der Landesverband Erwerbsobstbau die Imker mit fünf Euro pro Kilogramm. Die Schweizer Obstbauern zahlen den Imkern dagegen 20 Schweizer Franken (etwa 17 Euro) pro Kilo, sagte Markus Harder, Chef des Landwirtschaftsamts im Kanton Thurgau.
Agrarministerium: Keine Gefahr für Verbraucher"Weder die Imker noch die Obstbauern sind erfreut über die Situation", hieß es im Stuttgarter Ministerium am Donnerstag. Allerdings handle es sich bei dem belasteten Honig um einen sehr geringen Teil der Honigernte im Südwesten. Es bestehe Hoffnung, dass in den nächsten Jahren ein Alternativpräparat zu dem giftigen Pflanzenschutzmittel gefunden wird. Bei Versuchen im Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee sei ein Wirkstoff positiv getestet worden. Streptomycin sei in diesem Jahr auch nur einmal und nicht wie in den Vorjahren drei Mal angewendet worden. Eine Gefahr für Verbraucher bestehe nicht, da der belastete Honig gar nicht in den Verkauf komme.