Tetrazykline nicht gewünscht ?
Folgende aktuelle Meldung wollen wir Ihnen nicht vorenthalten.
Tetrazykline:
Um den Schweinefleischexport nach Russland sichern zu können, wollen die
Schlachtunternehmen eine schriftliche Erklärung der Mäster verlangen, dass 42 Tage vor der Schlachtung keine Tetrazykline eingesetzt worden sind.
Es soll sich hierbei um eine Regelung handeln, die analog bereits für den dänischen Russland-Export gilt. Diese Vereinbarung ist am 03.05.2010 unter Federführung des Verbandes der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF) getroffen worden.
Hintergrund ist eine zweimalige Sperrung deutscher Fleischexporteure wegen Nichteinhaltung der russischen Rückstandsauflagen und ein daraus resultierendes Misstrauen der russischen Behörden gegenüber der deutschen Glaubwürdigkeit."
http://www.ava-newsletter.de/swm/show_na.php?showEntry=15&selectedYear=2010&na=deed4e1d33499ab3ff5bd1d43904c84f&newsletterarchive=2&nauser=2