von kf-forum » Dienstag 23. Juni 2009, 18:47
Deutsche Rentenversicherung Bund: "Die ICD-10 bietet die Möglichkeit „sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen" unter der Verschlüsselung „T66-T78" zu erfassen. Hierzu gehören „nicht näher bezeichnete Schäden durch Strahlung", die unter „T66" kodiert werden sollen. In der Rentenzugangsstatistik sind hier insgesamt 31 Rentenzugänge registriert (Rentenzugänge 2005, Band 158).Folgen einer Elektrosensibilität können hier jedoch nicht verschlüsselt werden, da „T66" die Strahlenkrankheit kodiert."
Ja und? Da bleiben ja noch T67 bis T78 übrig ... (wie T78.4 für MCS).