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Mobilfunk in der Schweiz ... und Lichtenstein

BeitragVerfasst: Mittwoch 1. September 2010, 11:25
von kf-forum
Wer in der Schweiz eine strahlungsarme Wohnung sucht, ein Haus oder ein
Stück Bauland zu erwerben gedenkt, sich über den Minderwert seiner Liegenschaft
infolge Mobilfunksender in der Nachbarschaft Gedanken macht, kann sich auf der
zuständigen Gemeindeverwaltung die Standortdatenblätter, Antennendiagramme
und Baupläne eines oder mehrerer Mobilfunksender vorlegen und kopieren lassen.
Diese kann er/sie dann einer Fachstelle seiner Wahl zustellen und sich die Strahlenbelastung
exakt berechnen lassen.
Mit der entsprechenden Software ist das wesentlich genauer, einfacher und billiger,
als mit Messungen Vorort, welche sowieso nur gerade den Momentanwert wiedergeben
und erst noch zweifelhafte Hochrechnungen auf den möglichen Maximalwert
erfordern. In der Schweiz sind die Gemeindeverwaltungen verpflichtet, diese
Unterlagen zu archivieren und auf Verlangen vorzulegen, zu kopieren und mitzugeben.
Dies, auch nachdem ein Baubewilligungsverfahren längstens abgeschlossen
und die Anlage im Betrieb ist. (Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung
vom 24.Mai 2006).

Nicht so in Liechtenstein. Auf 8 Seiten Juristen-
Chinesisch macht der Staatsgerichtshof den Liechtensteinischen Untertanen klar,
weshalb dieses Öffentlichkeitsprinzip für Liechtenstein nicht zur Anwendung gelangen
dürfe. Der Umfang der Begründungen würde diesen Artikel und die Geduld der
Leser sprengen.