Aus den Kieler Nachrichten v. 24.7.07
sicher nicht einfach, aber offensichtlich doch möglich:
Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind absetzbar
Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind steuerlich absetzbar. (Bild: dpa)
München/Würzburg (dpa/tmn) - Aufwendungen zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen können bei der Steuer nur dann geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Das meldet das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg.
Diese müsse vor Beginn von Abwehrmaßnahmen durch ein amtliches Gutachten belegt werden. Das Institut bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in München hervor (Az.: III B 137/06).
Eine "konkrete Gesundheitsgefährdung" liege zum Beispiel vor, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Liegen die Werte darunter, müsse ein amtsärztliches Gutachten bestätigen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen verursacht worden sind.