Vorschriften zu elektromagnetischen Feldern

Vorschriften zu elektromagnetischen Feldern

Beitragvon Electra » Montag 29. Oktober 2007, 10:10

Vorschriften zu elektromagnetischen Feldern

Brüssel/Berlin, 27.10.2007: Die Europäische Kommission will die Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz überarbeiten. Die Vorschriften hätten sich auf den Einsatz von Technologien wie etwa der Magnetresonanztomographie (MRT) auswirken können. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Frist für die Einführung von Rechtsvorschriften über die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern um vier Jahre – d. h. bis 30. April 2012 – zu verlängern.

Damit bleibt genug Zeit für eine inhaltliche Änderung der Richtlinie, um den jüngsten Forschungsergebnissen zu den möglichen Auswirkungen der Expositionsgrenzwerte auf die MRT Rechnung zu tragen. „Die Kommission ist nach wie vor dem Schutz von Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verpflichtet. Es war jedoch niemals beabsichtigt, mit dieser Richtlinie den Einsatz der MRT zu behindern.

Die Kommission erachtet die MRT eindeutig als eine für Patienten sehr nützliche Technologie und wird die MRT Forschung auch weiterhin finanziell fördern. Die Fristverlängerung für die Umsetzung ermöglicht die Überarbeitung der geltenden Richtlinie und die Änderung derjenigen Bestimmungen, die sich angesichts der neuesten wissenschaftlichen Studien als problematisch erwiesen haben. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Umsetzung der geltenden Richtlinie bis zum Abschluss dieser Überprüfung auszusetzen,“ so Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit

Durch die Änderung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte – unter Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes für das Personal – keine negative Auswirkung auf den Einsatz der MRT haben. Darüber hinaus ist geplant, die Situation in allen Sektoren zu überprüfen, in denen die Beschäftigten bei der Arbeit elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind. Die vorgeschlagene Fristverlängerung bietet zudem ausreichend Zeit, neue Empfehlungen einschlägiger internationaler Gremien zu berücksichtigen.

Die Richtlinie sollte im April 2008 in Kraft treten. Sie basierte inhaltlich auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, wie er zum damaligen Zeitpunkt von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung ist Energie, die in Form von Wellen bzw. Teilchen ausgesandt wird. Als Strahlung bezeichnet man die elektromagnetische Strahlung dazu gehören Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, Licht, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Teilchenstrahlung, wozu Alphastrahlung, Betastrahlung und Neutronenstrahlung gerechnet werden (ionisierende Strahlung).Strahlung (ICNIRP) vertreten wurde.

Im Jahr 2006 äußerten Interessenträger gegenüber der EU-Kommission Bedenken, dass die Durchführung der Richtlinie Probleme verursachen könnte. Die EU-Kommission gab eine Studie in Auftrag, in der untersucht werden sollte, welche Folgen die in der Richtlinie festgelegten Expositionsgrenzwerte für die MRT im Einzelnen nach sich ziehen würden. Die Studie wird zurzeit in vier europäischen Einrichtungen (in Deutschland, Frankreich, Belgien und im Vereinigten Königreich) durchgeführt. Die Ergebnisse dürften bis Ende Januar 2008 vorliegen.

Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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