3. Befreiungschlag für Nährstoffe vor deutschem Gericht
"Der strikte Erlaubnisvorbehalt des deutschen Lebensmittelrechts für alle Stoffe, die Lebensmitteln aus anderen als technologischen Gründen zugesetzt werden, ist europarechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden." Das schreibt die Lebensmittelzeitung. Im konkreten Fall ging es um den Verkauf eines Gelenkmittels, welches Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat enthielt. Das Gericht kam zum Schluss, dass gemäss deutschem Recht zwar eine Bewilligung vorliegen müsste, dass aber höhergestelltes Europarecht den Vertrieb des Nahrungsergänzungsmittels schützt.
"Für die Hersteller von angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland bedeutet das BGH-Urteil einen Durchbruch", schreibt die Zeitung in der Ausgabe vom 13,. Januar weiter. Nach vielen negativen Meldungen von der rechtlichen front ist dies ein Hoffnungsschimmer für den freien Zugang zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Der ganze Artikel findet sich hier (man muss sich allerdings einloggen): http://www.lebensmittelzeitung.net/news/top/protected/Lebensmittelrecht-Erlebt-Befreiungsschlag_84419.html?a=0.