Gerichtsurteile zu Schimmelbefall

Gerichtsurteile zu Schimmelbefall

Beitragvon Juliane » Donnerstag 23. Juli 2009, 08:42

Gerichtsurteile zu Schimmelbefall in der Wohnung

"Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen
geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schimmelbefall
in Wohnungen zu verhindern.
Hat sich dennoch Schimmel gebildet, muss
der Vermieter beweisen, dass der Schaden
nicht durch mangelnde Bauqualität entstanden
ist: Es darf keine Lecks, Risse oder Löcher
geben, und die Wärmedämmung muss
den während der Bauzeit bestehenden
Vorschriften entsprechen. Andererseits ist
der Vermieter aber nicht gezwungen, die
Wohnung laufend den jeweils gültigen Normen
anzupassen (BGH, Az. IV ZR 281/03).
Der Mieter muss nachweisen, dass er genug
geheizt und gelüftet und seine Möblierung
den Schaden nicht begünstigt hat –
etwa durch Schränke, die zu dicht an Außenwänden
stehen. Soll der Abstand jedoch
ungewöhnlich groß sein (zum Beispiel mehr
als neun Zentimeter), muss das im Mietvertrag
stehen (LG Hamburg, Az. 307 S 48/02).
Stellt sich heraus, dass der Mieter für den
Schaden verantwortlich ist, muss er die Kosten
für die Sanierung tragen. Umgekehrt
darf er die Miete kürzen,wenn ihn keine
Schuld trifft.
Zu Mietkürzungen bei Schimmelbefall gibt
es unterschiedliche Gerichtsurteile. Eine
Orientierung liefern die folgenden Beispiele.
Die Mietminderung wird jeweils in Prozent
der Bruttokaltmiete berechnet (BGH, Az.
VIII ZR 347/04):

10 Prozent: Schimmel im Schlafzimmer
(LG Hamburg, Az. 16 S 211/83).
10 Prozent: Befall in Wohn- und
Kinderzimmer (AG Bremen,
Az. 7 C 150/2003).
15 Prozent: Pilzbefall in WC, Küche
und zwei Zimmern (LG München I,
Az. 155 7066/85).
Mindestens 15 Prozent: Schimmel in der
Küche, an Außenwänden aller Zimmer,
Wände und Decke im Bad durchfeuchtet
(LG Berlin, Az. 64 S 356/98).
20 Prozent: Nasse Wand im Kinderzimmer
(AG Köln, Az. 222 C 371/99).
20 Prozent: Schwerer Schimmelbefall
in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer
(LG Osnabrück, Az. 11 S 277/88).
20 Prozent: Schimmel wegen undichter
Fenster in Wohn- und Schlafzimmer
(AG Schöneberg, Az. 7 C 284/97).
20 Prozent: Befall an allen Außenwänden,
dazu in Küche und Bad, kein Aufstellen
der Möbel an Außenwänden möglich
(AG Köpenick, Az. 17 C 475/00).
25 Prozent: Schimmel an der Außenwand
in Schlaf- und Kinderzimmer
(AG Bremen, Az. 7 C 107/2002 und
7 C 107/02).
80 Prozent: Küche,Wohn- und Schlafzimmer
durchfeuchtet, Schimmel und
Modergeruch, zum Aufenthalt bleibt
nur ein kleines Zimmer (LG Berlin,
Az. 65 S 205/89)."

http://www.absatz-dtp-service.de/pdf/Allergien_opt.pdf
Juliane
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Gerichtsurteile zu Schimmelbefall

Beitragvon Toxicwarrior » Donnerstag 23. Juli 2009, 15:57

Ich habe gerade selber so ein Fall am laufen, es geht nicht nur um Schimmel im Haus der sich über das Lüftungssystem in sämtliche Wohnungen verteilte, sondern auch das Einbringen von Fungiziden und sogar PCP - um weiteren Schimmelbefall vorzubeugen. Solche gerichtlichen Auseinandersetzungen kosten nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven. Anwalt, Luftanalysen, Gutachter, Gerichtskosten etc. Zudem können solche Prozesse sich über Jahre hinweg ziehen, und ob ihr Recht bekommt bleibt erst einmal dahin gestellt. Der Richter in der ersten Instanz sieht das so, und der in der letzten wiederum so. Bedenkt die Grenz.- und Richtwerte für Schimmel und Schadstoffe, zudem muss nachgewiesen werden dass ihr von dem vorhandenem Schimmel oder Schadstoff erkrankt seid, und nicht der, der sich am gegenüberliegendem Objekt befindet etc.etc. Lest einmal solche Gerichtsurteile, ich weiß das strengt an, aber dann stellt ihr auch fest um was es da wirklich geht. Recht haben und Recht bekommen, als Laie schwer zu verstehen. Da gibt es absurde Urteile darüber. Ich erwähne immer wieder gerne den Holzschutzmittelskandal - http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/10/20/die-holzschutzmittel-opfer-legal-vergiftet-dann-vergessen/ - da hat sich bis heute nichts geändert. Ohne Rechtsschutz hat man auch heute noch fast keine Chancen.

Auch wenn ihr wegen Schimmel die Mieten kürzt, was vorerst euer Recht ist, kann das für den Vermieter immer noch billiger sein - er akzeptiert die Minderung - als eine Entfernung oder Sanierung. Solltet ihr den Schimmel selber oder durch eine Fachfirma beseitigen lassen, und diese entstandenen Kosten dann vom Vermieter zurückfordern, auch das kann nach hinten los gehen, was wiederum eine Klage mit sich ziehen kann. Somit könnt ihr auf diesen Kosten sitzen bleiben.

- Editiert von Toxicwarrior am 23.07.2009, 16:03 -
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