von Gast Alice » Mittwoch 19. Oktober 2005, 23:13
Hallo zusammen,
die situation ist ziemlich vertrackt. mehrere fehler seitens RA während selbständigem beweisverfahren (noch keine klage), hat z.b. neue schimmel- und feuchtigkeitsbildung, die erst nach durchführung des beweisverfahrens und vorlage von gutachten aufgetreten sind, dem gericht nicht vorgetragen. mußte mich absichern und hab mir deswegen vorbehalten, anwalt regreßpflichtig zu machen, falls mir aus seinem versäumnis nachteile entstehen. danach schriftlich mitteilung von ihm, dass vertrauensverhältnis nachhaltig gestört und soll mir anderen anwalt für das weitere verfahren suchen.
rechtsschutz lehnt kostendeckung für anderen anwalt bisher ab, weil man meint, dass beide mängel, alt und neu, in einem vorgang gelöst werden können. müßte dringend klage zur mängelbeseitigung (schimmel und feuchtigkeit) erheben, weil sich wohnungszustand und gesundheitszustand zunehmend verschlechtern. geht aber nicht mit dem anwalt und mit neuem z.Zt. aus finanziellen gründen ohne kostendeckung durch rechtsschutz noch nicht. finanzielle situation aber nicht so, dass ich beratungshilfe kriegen würde.
sorry, wenn ich euch hier mit meinem problem nerve, kann euch nur um verständnis bitten, weil ich ganz alleine mit dem ganzen mist bin (umweltbedingt erkrankt und noch diese rechtliche problematik ist einfach zu viel für einen alleine) und weiß einfach nicht mehr weiter.
was nun?
LG Alice