[color=darkred]Streit ums richtige Lüften beschäftigt Gerichte
München (10.10.2012) – Das Thema Schimmelbefall und Wohnungslüften gewinnt an Bedeutung. Immer öfter müssen sich die Gerichte mit dem Lüftverhalten von Mietern auseinandersetzen. Vorsicht ist vor allem bei übereilten Mietminderungen geboten.
Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (http://www.vdwbayern.de) hat einige aktuelle Gerichtsurteile zusammengestellt. “Besonders nach energetischen Modernisierungen ist das regelmäßige Stoßlüften wichtig”, erklärt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Vermieter können ihren Mietern Tipps zum richtigen Lüften geben.
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Vor dem Münchner Amtsgericht ist ein Wohnungsunternehmen damit gescheitert, einem Mieter neunmal Lüften pro Tag vorzuschreiben (Az.: 415C446/11). Ein Sachverständiger hatte ermittelt, dass nur so die Schimmelbildung in der von sechs Erwachsenen bewohnten Dreizimmer-Wohnung in den Griff zu kriegen wäre. Das Gericht erklärte die Mietminderung der Familie um 20 Prozent für angemessen, wenngleich sechs Personen in der vergleichsweise kleinen Wohnung (53 Quadratmeter) an der Grenze zur Überbelegung lägen.
Anders erging es einer Familie aus Frankfurt. Auch hier wurde nach Schimmelbildung die Miete gemindert und Baumängel als Ursache aufgeführt. Ein Sachverständigengutachten machte jedoch mangelndes Lüften für den Schaden verantwortlich. Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte, dass für einen berufstätigen Mieter drei- bis viermaliges Stoßlüften täglich zumutbar sei (Az: 2 – 17 S 89/11).
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