Ansonsten verliert der Mieter das Recht auf Schadenersatz durch den Vermieter.
MÜNCHEN Schimmel ist ein Problem, das viele Mieter plagt. Die Beseitigung der hartnäckigen Flecken ist oft schwierig. Und: Tritt nach einer Mängelbeseitigung erneut Schimmel auf, muss der Mieter das dem Vermieter mitteilen, sonst verliert er seinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies entschied jetzt das Amtsgericht München (AZ 431 C 20886/11).........
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.aktuelles-urteil-schimmel-immer-wieder-melden.09c49f87-a568-410b-83ab-8dde20746af6.html