Aktuelles Urteil Schimmel immer wieder melden

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Beitragvon Kira » Donnerstag 1. November 2012, 15:33

Ansonsten verliert der Mieter das Recht auf Schadenersatz durch den Vermieter.

MÜNCHEN Schimmel ist ein Problem, das viele Mieter plagt. Die Beseitigung der hartnäckigen Flecken ist oft schwierig. Und: Tritt nach einer Mängelbeseitigung erneut Schimmel auf, muss der Mieter das dem Vermieter mitteilen, sonst verliert er seinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies entschied jetzt das Amtsgericht München (AZ 431 C 20886/11).........

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.aktuelles-urteil-schimmel-immer-wieder-melden.09c49f87-a568-410b-83ab-8dde20746af6.html
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Aktuelles Urteil Schimmel immer wieder melden

Beitragvon Yol » Donnerstag 1. November 2012, 18:01

Beseitigung der Flecken ist noch lange nicht Beseitigung des Schimmels. Normal wenn nach kurzer Zeit die Flecken wieder sichtbar sind. Schimmel ist ein Geflecht, das - einmal vorhanden - ohne Sanierunf nicht WEG zu kriegen ist. Allenfalls ist es möglich den Schimmel abzutöten - das wäre schon eine gute Lösung - aber sobald die Bedingungen (Feuchtigkeitspegel/Teperatur) wieder günstig sind ist der Schimmel auch wieder da.

Schimmel ist nur zu beseitigen wenn man die Ursache beseitigt hat und dann die vorhandenen Schäden saniert. Alles andere macht keinen Sinn.
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