Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig Lüften und Heize

Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig Lüften und Heize

Beitragvon Clarissa » Montag 25. November 2013, 10:21

Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig Lüften und Heizen
(lifepr) Stuttgart, 25.11.2013 - Schimmelt es in einer Mietwohnung, muss der Vermieter eventuell vorhandene Baumängel beseitigen. Denn von den Mietern kann er nicht verlangen, dass sie über das übliche Maß hinaus lüften und heizen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz (61 S 21/12) hin. ...


http://www.lifepr.de/pressemitteilung/wuestenrot-wuerttembergische-ag-stuttgart/Trotz-Schimmels-muss-Mieter-nicht-uebermaessig-Lueften-und-Heizen/boxid/457075
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
Benutzeravatar
Clarissa
Prof. Forum
 
Beiträge: 6492
Registriert: Montag 9. Januar 2006, 18:00

Zurück zu Schimmelpilz

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste