Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig Lüften und Heizen
(lifepr) Stuttgart, 25.11.2013 - Schimmelt es in einer Mietwohnung, muss der Vermieter eventuell vorhandene Baumängel beseitigen. Denn von den Mietern kann er nicht verlangen, dass sie über das übliche Maß hinaus lüften und heizen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz (61 S 21/12) hin. ...
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