Die Qualität der Innenraumluft in Büros ist grundsätzlich über das Arbeitsstättenrecht
geregelt. Demnach muß „während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden sein“. ... „Ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“, wird im
Kommentar ausgeführt, „ist in Arbeitsräumen dann vorhanden, wenn die Luftqualität im
wesentlichen der Außenluft entspricht“ ( Pitten et al. 2000, A. b. Statt V. 1997).
Pitten, F.-A., J. Bremer, A. Kramer: Raumluftbelastung durch flüchtige organische
Verbindungen (VOCS) und gesundheitliche Beschwerden. Dtsch. med. Wschr. 125 (2000),
545-550.