von Stier » Montag 22. September 2008, 22:05
In geheizten Räumen bei geöffneten Fenstern zu unterrichten ist eine große Energieverschwendung.
Wenn Kinder (und wohl auch Lehrer) sich warm anziehen müssen, wird zudem die Arbeitsstättenrichtlinie nicht beachtet, die da besagt, dass die Raumtemperatur bei mindestens 20 Grad liegen muss.
Dies ist schon wieder ein Beispiel für einen LÜFTUNGSZIRKUS in einer schadstoffbelasteten Schule.
Dazu möchte ich folgenden Beitrag aus einem Forum vom 20. April 2006 einstellen:
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FRISCHER WIND IN DEUTSCHEN SCHULEN:
LÜFTUNGSZIRKUS ALS SANIERUNGSERSATZ
Den angekündigten Maßnahmen der Stadt Hamm, die der Initiative Gesunde Schule am 19.4.2006 zugestellt wurden, ist zu entnehmen, dass die Belastung als gesundheitlich nicht bedenklich eingestuft wurde unter der Voraussetzung, dass die geforderten Lüftungsmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Es wird empfohlen, entsprechend des Lüftungsplans zu lüften.
Das kann ja eigentlich nur heißen, dass eine „ herauszulüftende“ Belastung vorliegt.
Messungen und Bewertungen mit dem Tenor „ alles unbedenklich „ liefern den zuständigen Ämtern die Basis für weiteres Nichthandeln und bieten den zuständigen Gesundheitsämtern die Grundlagen für den weiteren Umgang mit den Gebäudenutzern.
Zusätzlich liefern sie den Behörden Steilvorlagen für unsinniges Argumentieren.
Die Grenzwerte für Langzeitbelastungen mit VOC werden in Schulneubauten oder nach Sanierungen oft langfristig überschritten mit der Folge, dass Schüler/innen und Lehrer/innen an solchen Schulen an den dafür typischen Symptomen erkranken.
Diese belegbare Tatsache wird von den zuständigen Stellen unter Leugnung des Standes der Wissenschaft häufig uminterpretiert.
In einer Schule wurde sieben Monate nach Bezug des Schulneubaus und des sanierten Altbaus festgestellt, dass chronische und subchronische Wirkschwelle um ein Vielfaches überschritten waren. Die Räume hätten demnach nicht genutzt werden dürfen.
Das zuständige Gesundheitsamt tat dies jedoch lediglich als ein Problem ungenügender Lüftung ab und ordnete per Klingelton 20-minütige Lüftungsphasen an.
Im Winter wurde die Fußbodenheizung heruntergefahren und extrem gelüftet, was dazu führte, dass in den Klassenräumen Temperaturen unter 15 Grad C vorherrschten.
Anlässlich einer Messung durch den TÜV wurde nach Absenken der Raumtemperatur auf vier (!) Grad C erreicht, dass der Langzeitwert knapp unterschritten werden konnte.
Dies wurde dann als Genzwertunterschreitung bei realistischen Nutzungsbedingungen ausgegeben. „Denn“, so der Gutachter, der auch vorherige Lüftung und Auskühlen empfohlen hatte, „ es müsse bei der Bewertung möglicher gesundheitlicher Folgen von regelmäßigen Lüftungsmaßnahmen ausgegangen werden.“
Auf die Grenzwertüberschreitung bei Nutzung der Räume ohne Dauerlüftung wurde nicht mehr eingegangen.
In den letzten Jahren kommt es, infolge des Vermeidens teurer Sanierungen zu unsinnigsten Lüftungsanordnungen im ganzen Land. Es entwickelt sich ein regelrechter Lüftungszirkus.
So ordnete ein Gesundheitsamt an, dass alle 15 Minuten auf Klingelzeichen stoß- und quergelüftet werden sollte. An der Schule wurde eine sogenannte „ Lüftungscrew“ aus Schüler/innen eingesetzt, die für das Einhalten der Maßnahme zu sorgen hatte.
Nachdem ein Lehrer das Thema Frischluftzufuhr in kritischer Weise mit den frierenden Schülern einer höheren Klasse besprochen hatte, erhielt er dafür die Androhung disziplinarischer Maßnahmen.
In einer Schule im Land Brandenburg hat ein Berliner Institut bei Belastung mit hochsiedenden Fußbodenklebern ebenfalls ein "Lüftungsregime“ empfohlen.
In einem Internetbeitrag dieses "gleichen Instituts" zu einem identischen Problem in einer Firma hat dieses Institut detailliert dargelegt, dass Lüftungsmaßnahmen in solchen Fällen "keinen nennenswerten dauerhaften Erfolg" bringen.
Wenn magisches „Wegsprechen“ von Schadstoffen aufgrund gut informierter und kritischer Elterninitiativen nicht funktioniert, dann muss eben „ Weggelüftet“ werden.
Das dabei in Kauf zu nehmende Restrisiko ist die schwindende Gesundheit der Kinder, die sich aufgrund staatlicher Schulpflicht in den belasteten Räumen aufhalten müssen.
Diese Kinder und Jugendlichen werden unter den negativen Folgen heutiger Politik am längsten und am intensivsten zu leiden haben.