UMWELTBUNDESAMT:
Z I T A T
Duftstoffe
Duftstoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln sollen dem Produkt einen angenehmen Duft verleihen und gleichzeitig unangenehme Gerüche der Komponenten oder der Waschlauge überdecken. Duftstoffe für Wasch- und Reinigungsmittel müssen in der Rahmenrezeptur nur als Sammelbegriffe (Parfüm bzw. Duftstoff) gemeldet werden, so dass dem Umweltbundesamt über die Anzahl und die Zusammensetzung der komplexen Stoffgemische keine flächendeckenden Angaben vorliegen. 1999 wurden in Deutschland 5700 t Duftstoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt (Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) 2000).
Eine Kurzinformation zu Duftstoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln können Sie hier herunterladen.
Einige Duftstoffe wie z. B. Limonen oder Minzöl haben eine bestimmte biozide Wirkung. Davon abgesehen, haben Duftstoffe keine Bedeutung für die Reinigungswirkung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Wer auf Duftstoffe verzichten möchte kann auf duftstofffreie Waschmittel zurückgreifen.
Bestimmte Duftstoffkomponenten, die Nitromoschusverbindungen und die polycyclischen Moschusverbindungen, werden aus ökologischer und toxikologischer Sicht kritisch beurteilt. Verschiedene Autoren belegen vor allem:
die geringe Wasserlöslichkeit von Nitromoschusverbindungen,einen hohen Octanol/Wasser-Koeffizienten,ein hohes Bioakkumulationspotential undPersistenz bzw. langsame Abbaubarkeit.
Sowohl für die Nitromoschusverbindungen als auch für die polycyclischen Moschusverbindungen liegen zur Bewertung der Ökotoxizität kaum Untersuchungen vor. Die Umweltrisikobewertung für polyzyklische Moschusverbindungen sollte durch weitere Untersuchungen verbessert werden. Insbesondere für die Exposition im Boden und Sediment bestehen große Unsicherheiten für die Bewertung. Für Galaxolide (HHCB) und Tonalide (AHTN) liegt eine Risikobewertungs-Studie vor.
Moschus-Xylol wird aufgrund einer Selbstverpflichtung des Industrieverbandes Körperpflege und Waschmittel e. V (IKW) in Deutschland seit 1994 nicht mehr in neuen Produkten eingesetzt. Die Verwendung in Produkten, die vor 1994 auf dem Markt waren, sollte durch den Einsatz von Ersatzstoffen nach und nach beendet werden.
Moschus-Ambrette wurde schon 1983 durch die IFRA (International Fragrance Association) streng eingeschränkt. Die anderen Nitromoschusverbindungen unterliegen bisher keinen Anwendungsbeschränkungen.
Polyzyklische Moschusverbindungen, die als Ersatz für Nitromoschusverbindungen zum Einsatz kommen, sind in diversen Umweltproben nachweisbar. Ihre Konzentrationen in der Umwelt waren bereits 1998 z. T. 100-fach höher als diejenigen der Nitromoschusverbindungen.
Der Anteil der polyzyklischen Moschusersatzstoffe am Weltmarkt liegt zur Zeit bei ca. 85 % , der von Nitromoschusverbindungen bei ca. 12 %. Bei den polyzyklischen Moschusverbindungen dominieren mengenmäßig Tonalide (AHTN) und Galaxolide (HHCB), die zusammen ca. 95 % des Marktes für synthetische polyzyklische Moschusriechstoffe in der EU ausmachen (Stand 1997). Absolut betrug die Gebrauchsmenge von AHTN in Europa 585 t (1995) und diejenige von HHCB 1482 t.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Datenlage sowohl hinsichtlich der Exposition als auch in bezug auf die Wirkkonzentrationen nicht ausreichend für eine endgültige Entlastung der polyzyklischen Moschusverbindungen ist.
Für die Persistenz der Verbindungen sprechen der unzureichende biologische Abbau sowie die hohen gemessenen Biokonzentrationsfaktoren (BCF) in Fischen (BCF für AHTN von 597, für HHCB von 1584). Entlastend wirkt, dass die Aufnahme der Stoffe in den Fischkörper innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne von 2-3 Tagen reversibel zu sein scheint sowie das Fehlen von Hinweisen auf gebundene Rückstände oder eine organspezifische Anreicherung.
Die ökotoxikologische Relevanz der im Fischkörper nachgewiesenen polaren Metaboliten ist unbekannt.
Die Aussagen über die Schadstoffanreicherung in der terrestrischen Nahrungskette kann nur als grobe Abschätzung angesehen werden.
Insgesamt sollte der Einsatz polyzyklischer Moschusverbindungen aus Vorsorgegründen, bis eine breitere Datenbasis verfügbar ist, nach Möglichkeit minimiert werden.
Von Duftstoffen, gleich welcher Herkunft, ist zu fordern, dass sie unter gesundheitlichen und Umweltschutz-Aspekten unbedenklich sind. Dies bedeutet auch, dass sie ausreichend toxikologisch untersucht sind, in der Umwelt gut abgebaut werden und sich nicht in Organismen anreichern.
(Anm.: letzter Artikel, bis ganz nach unten scrollen)
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/waschmittel/informationen.htm