Aromatherapie in der Schule

Aromatherapie in der Schule

Beitragvon Juliane » Sonntag 23. September 2007, 14:15

Das Umweltbundesamt empfiehlt „... Duft und Aromastoffe in öffentlichen Gebäuden .. nicht einzusetzen, um die Gesundheit empfindlicher Personen nicht zu beeinträchtigen“.(UBA 2005)

Nichtsdestotrotz erlauben Schulleiter, Herrn Prof. Dr. Wabner, Inhaber eines Lehrstuhls für Anorganische und Analytische Chemie an der TU München und eigentlich zuständig für Abwässerreinigung, Schüler in öffentlichen Räumen zwecks Verhaltensmodifikation zu beduften.

Wie das Magazin Spiegel und die Süddeutsche Zeitung im letzten Jahr berichteten, lässt der Herr Professor mittlerweile in 30 Schulen ätherische Öle mit Duftsäulen verströmen, wie er selbst sagt als Aromatherapie mit dem Ziel die „Kreativität der Schüler anzuregen und die Konzentrationsfähigkeit zu steigern“. „Aggressionen werden abgebaut . Dass dabei auch noch das Wohlbefinden zunimmt, ergibt sich so nebenbei,“, stellt Professor Wabner fest.

Jeder der die Suchmaschinen des http://www.bedienen kann, wird schnell fündig werden, um was es bei Wabners „Pilotprojekt „ geht: Der Herr Professor taucht hier im Dunst ätherischer Öle diverser Firmen auf. Und so ist zu vermuten, dass es in erster Linie um sein eigenes finanzielles Wohlbefinden geht.

Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite ist die, dass Schule erstens in öffentlichen Räumen stattfindet, die laut UBA tunlichst nicht beduftet werden sollten und zweitens dass Schule eine Zwangsveranstaltung ist , zu der die Schulpflichtigen notfalls mit Polizeieinsatz gezwungen werden können.

Wer also schützt die zwangsbeschulten und zwangsbedufteten Kinder vor den finanziellen Interessen eines Duftstoffvermarkters?

Das UBA wurde jedenfalls im Fall Wabner nicht tätig.

Was mich wundert ist, dass die Pharmaindustrie noch nicht auf den Coup mit dem potenziellen Absatzmarkt für verhaltensmodifizierende Pillen als Beigabe zum Pausenbrot gekommen ist.

Wenn schon Therapie in der Schule, warum dann kein Pilotprojekt mit Stimmungsaufhellern?

Wer das für übertrieben hält, sollte sich mal im Ärzteblatt über die Wirkung ätherischer Öle auf Menschen und insbesondere auf Kinder informieren.

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht in Artikel 2 unseres Grundgesetztes. Wer aber garantiert dieses Recht an Schulen?
Juliane
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