Hier die neuen Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen
Pflanzenschutzmittel durchlaufen in Deutschland ein nationales Zulassungsverfahren. Sie dürfen bei sachgemäßem Einsatz weder die Anwender noch die Umwelt schädigen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln dürfen die Gesundheit der Verbraucherinnen u nd Verbraucher nicht schädigen. Deshalb werden im Ergebnis der Risikobewertung und des Risikomanagements im Rahmen des Zulassungsverfahrens verschiedene Richtwerte festgelegt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Übersicht die aktuellen Grenzwerte zusammengestellt, die für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Mit diesen Werten gibt das BfR vor allem den amtlichen Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung ein Instrument an die Hand, mit dem sie abschätzen können, ob eine Höchstmengenüberschreitung eine Verzehrswarnung zur Folge haben sollte.
http://www.bfr.bund.de/cm/218/grenzwerte_fuer_die_gesundheitliche_bewertung_von_pflanzenschutzmittelrueckstaenden.pdf">http://www.bfr.bund.de/cm/218/grenzwerte_fuer_die_gesundheitliche_bewertung_von_pflanzenschutzmittelrueckstaenden.pdf
http://www.bfr.bund.de/cm/218/grenzwerte_fuer_die_gesundheitliche_bewertung_von_pflanzenschutzmittelrueckstaenden.pdf">http://www.bfr.bund.de/cm/218/grenzwerte_fuer_die_gesundheitliche_bewertung_von_pflanzenschutzmittelrueckstaenden.pdf