25 Vergiftungsfälle d. Badezimmer Spray magic Nano

25 Vergiftungsfälle d. Badezimmer Spray magic Nano

Beitragvon jeansgirl » Donnerstag 30. März 2006, 12:49

http://onleben.t-online.de/c/74/33/07/7433076.html


Das Giftinformationszentrum-Nord warnt vor Vergiftungsgefahr vor dem
Gebrauch von Sanitärsprays der Marke "Magic Nano". Die Warnung gilt sowohl
für "Magic Nano Bad WC" als auch "Magic Nano Keramik-Versiegler". Bei der
Verwendung der Sprays der Firma Kleinmann Sonnenbühl, die bundesweit über
Penny-Märkte vertrieben werden, wurden bislang 25 Vergiftungsfälle
beobachtet. Einige davon müssten als lebensgefährlich angesehen werden, da
es zu einem Flüssigkeitsstau in der Lunge gekommen sei, teilt das
Giftinformationszentrum mit. Verbraucher, die sich nach der Anwendung des
Sprays krank fühlen oder an Atemnot leiden, sollen umgehend einen Arzt oder
ein Krankenhaus aufsuchen. Die Produkte seien sofort aus dem Handel genommen
worden, sagte ein Sprecher der Rewe Group, zu der die Penny-Märkte gehören.
Bereits gekaufte Ware könne bei Penny zurückgegeben werden
jeansgirl
 

70 Vergiftungsfälle d. Badezimmer Spray magic Nano

Beitragvon Alex » Donnerstag 6. April 2006, 07:44

Düsseldorf, 05.04.2006: Die Zahl der Verletzten durch ein neues Bad- und WC-Spray ist bis zum Montag auf 70 Menschen gestiegen. 65 Fälle wurden den Giftzentralen bekannt, darunter war auch der einer 41 Jahre alten Frau aus der Schweiz, die das Produkt über das Internet gekauft hatte. Hinweise auf fünf weitere Fälle habe der Hersteller bekannt gegeben, berichtete das Giftinformationszentrum Nord. Die Symptome reichten von schwerer Atemnot bis zum Lungenödem.


19 Menschen kamen in Krankenhäuser.
Die in Penny-Märkten vertriebenen Pflegemittel der Firma Kleinmann GmbH aus Sonnenbühl in Baden-Württemberg waren in der vergangenen Woche zurückgerufen worden. Sie heißen "Magic Nano Bad- und WC- Versiegeler" und "Magic Nano Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt. Glas- und K.-Geschirr, insb. buntes und farbiges aus dem Ausland, enthält manchmal Glasuren und Farbstoffe, die Blei oder Cadmium enthalten. Keramik-Versiegeler". Die Stoffgemisch aus einem gasförmigen Stoff und flüssigen oder festen feinverteilten Bestandteilen, die man als Schwebstoffe bezeichnet. Aerosol-Sprays waren als zeitlich befristete Aktionsware verkauft worden. Der Discounter bietet die Produkte nicht mehr an.

Autor: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Alex
 

25 Vergiftungsfälle d. Badezimmer Spray magic Nano

Beitragvon Janik » Sonntag 16. April 2006, 22:29

Im Skandal um 97 zum Teil schwerwiegende Vergiftungsfälle nach Anwendung des Haushaltsreinigers "Nano Magic" ist die Ursache weiterhin unbekannt. Dem vzbv liegen Informationen vor, dass der Hersteller des Produkts zu Unrecht mit einem TÜV-Siegel warb. Dies bestätigte der TÜV-Süd. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erstattete jetzt Strafanzeige wegen Verdachts von Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch.


Geschädigte Verbraucher rief er auf, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu prüfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte das Fehlen einer Vorsorgestrategie beim Einsatz von Nanotechnologie. Auch nach einem Expertengespräch im Bundesinstitut für Risikobewertung ist weiter unklar, ob die von "Nano Magic" ausgelösten Gesundheitsschäden auf die Nanotechnologie zurückzuführen sind. "Nach unserer Einschätzung findet Produktentwicklung hier offenbar im Lebend-Experiment mit Verbrauchern statt", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller, zu einer Serie von schweren Vergiftungsfällen durch ein Badpflege-Spray.

Experten warnen bereits seit einiger Zeit, dass die Auswirkungen von Nanopartikeln auf die menschliche Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist G. der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit bisher nicht hinreichend untersucht sind. Dennoch werden bereits zahlreiche Verbraucherprodukte mit Hilfe der Nanotechnologie hergestellt. Dabei kommen winzige Teilchen zum Einsatz, die tausendmal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares sind. Wie diese Partikel im menschlichen Körper wirken, ist unbekannt.

TÜV Süd: "Nano Magic" trug Prüfzeichen zu Unrecht
Beide unter der Bezeichnung "Nano Magic" vertriebene Sprays waren mit einem Prüfsiegel des TÜV Süd "Produktion überwacht, Sicherheit geprüft" versehen. Nach Angabe des TÜV Süd wurde diese Kennzeichnung jedoch nie für die betreffenden Produkte vergeben. "Es ist unverantwortlich, Verbraucher durch gefälschte Kennzeichnungen in Sicherheit zu wiegen", sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem aktuellen Fall ein Beispiel für die Schwächen des Produksicherheitsrechts. vzbv-Chefin Edda Müller forderte eine Reform der europäischen Produkthaftungsrichtlinie in folgenden Punkten:

Das V. hat das Ziel, vom reparierenden, reagierenden Umweltschutz weg und über diesen hinaus zu einer längerfristigen, an der Belastbarkeit der Umwelt orientierten Umweltplanung überzugehen.Vorsorgeprinzip: Bislang ist der Hersteller von der Haftung befreit, wenn er beweisen kann, dass der vorhandene Fehler nach dem Stand der Wissenschaft nicht erkannt werden konnte. Diese Ausnahme verstößt gegen das Vorsorgeprinzip und das Recht der Verbraucher, dass nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden dürfen. Daher sollte diese Ausnahme aus der Produkthaftungsrichtlinie gestrichen werden.

Beweislastumkehr: Nach derzeit geltendem Recht trägt der Geschädigte die Beweislast. Dies führt dazu, dass Verbraucher ihre Ansprüche häufig nicht durchsetzen können. Für Verbraucher ist der kausale Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden oft nur schwer nachzuweisen.

"Selbstbeteiligung" im Schadensfall: Die Richtlinie sieht bei Sachschäden eine Selbstbeteiligungsgrenze geschädigter Verbraucher von 500 Euro vor. Diese ist aus Verbrauchersicht nicht gerechtfertigt und sollte gestrichen werden.

Entschädigungsfonds: Für geschädigte Verbraucher sollte ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden, der unbürokratisch und ohne lange Gerichtsverfahren Entschädigungszahlungen leisten kann.


Nano Magic: Der Fall
Bereits kurz nach Verkaufsstart des "Magic Nano Bad- und WC-Versieglers" sowie des "Magic Nano Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt. Glas- und Keramikversieglers" der Firma Kleinmann Sonnenbühl, das als Aktionsware über den Discounter Penny vertrieben wurde, meldeten sich Verbraucher in den Giftinformationszentren. Die Betroffenen klagten über Atemnot, schwere Hustenanfälle, Übelkeit und Schlafstörungen und in einigen Fällen entwickelte sich ein lebensbedrohliches Lungenödem.
Von dem gefährlichen Spray wurden 4000 Stück verkauft, bevor das Produkt von Penny aus dem Verkauf genommen und zurückgerufen wurde.

BfR und Hersteller uneins über Vergiftungsursache
In einem Expertengespräch im Bundesinstitut für Risikobewertung am 7. April mit Fachleuten aus Giftinformationszentren, Wissenschaft, Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor). Industrie, Landesbehörden und dem BfR konnte keine eindeutige Ursache für die Vergiftungen identifiziert werden. In einer Pressemitteilung des BfR vom 12. April heißt es dazu:
"Ob die Nanopartikel … ebenfalls zu den beobachteten Gesundheitsproblemen beitrugen, war wegen fehlender Daten … nicht abschließend zu klären."
http://www.bfr.bund.de

Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
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Fachgespräch BfR erbrachte kein eindeutiges Ergeb.

Beitragvon Kai Uwe » Dienstag 18. April 2006, 07:42

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 12.04.2006

Ursache für Vergiftungsfälle mit Nano-Spray noch nicht vollständig aufgeklärt

Fachgespräch im BfR erbrachte kein eindeutiges Ergebnis

In einem Fachgespräch am 7. April 2006 haben Experten aus Giftinformationszentren, Wissenschaft, Industrie, Landesbehörden und dem Bundesinstitut für Risikobewertung die Ursache für 97 zum Teil schwerwiegende Vergiftungsfälle nach der Anwendung von neuartigen Versiegelungssprays mit Nanopartikeln analysiert. "Die Vorfälle haben gezeigt, dass die Einführung neuer Technologien in Verbraucherprodukten mit einer Abschätzung der möglichen Risiken bei der Anwendung verbunden sein muss. Die Wissenschaft hat die Pflicht, dies auch dem Verbraucher zu kommunizieren", sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Die Experten gehen davon aus, dass die beobachteten Gesundheitsstörungen durch das Einatmen eines sehr feinen Aerosols ausgelöst wurden. Aerosole mit einer Tropfengröße von 10 Mikrometern entstehen nur bei Ausbringen des Produkts aus Spraydosen mittels Treibgas. Tropfen dieser Größe gelangen tief in die Lunge und sind in der Lage, die Lungenfunktion zu beeinträchtigen. Ob die Nanopartikel als Bestandteil des Aerosols ebenfalls zu den beobachteten Gesundheitsproblemen beitrugen, war wegen fehlender Daten zu den toxikologischen Eigenschaften und zur Nanoskaligkeit der Partikel von den Fachleuten nicht abschließend zu klären.

Zwischen dem 27. und dem 30. März 2006 wurden den Giftinformationszentren in Deutschland und der Schweiz 97 Fälle von zum Teil schwerwiegenden Atmungsstörungen bis hin zum Lungenödem nach der Anwendung von zwei "Nano"-Versiegelungssprays aus Spraydosen des Herstellers Kleinmann gemeldet. Durch eine konzertierte Aktion von Giftinformationszentren, Landesbehörden und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie von Hersteller und Vertreibern wurden die verdächtigen Produkte innerhalb kürzester Zeit in Deutschland vom Markt genommen und die Verbraucher über Presseveröffentlichungen vor der Anwendung dieser Produkte gewarnt. Nach dem 30. März 2006 sind keine Zwischenfälle mehr gemeldet worden.

In einem Fachgespräch am 7. April 2006 haben 60 Experten aus Wissenschaft, Klinik, Behörden, Industrie und dem Bundesinstitut für Risikobewertung analysiert, ob die Gesundheitsbeschwerden wie Atemnot und Lungenödem durch die in den beiden Produkten enthaltenen Nanopartikel ausgelöst wurden oder ob andere, aus der Anwendung von traditionellen Imprägniersprays bekannte Noxen oder Gefahrstoffe dafür verantwortlich sind.

Der Vertreiber der beiden Versiegelungssprays konnte wegen fehlender Informationen seiner Vorlieferanten keine vollständige Rezeptur vorlegen. Eine abschließende toxikologische Beurteilung der akuten Lungenfunktionsstörungen nach Benutzung der beiden Produkte war daher im Fachgespräch nicht möglich.

Die Experten wiesen zudem darauf hin, dass eine klassische toxikologische Einzelbewertung der Bestandteile des Produktes bei einer Ausbringung als Aerosol mittels Treibgas nicht ausreicht. Es sind vor allem auch die physikalischen Eigenschaften wie die Tropfengröße des Sprays dafür entscheidend, ob und welche toxischen Effekte gerade im Bereich der Atemwege auftreten können.

Aus Vergiftungsfällen mit klassischen Imprägniersprays in Deutschland, Holland und der Schweiz ist bekannt, dass Produkte erst beim Eindringen in das Alveolargewebe der Lunge zu schweren Gesundheitsproblemen wie Atemnot oder Lungenödemen führen. Damit sie dorthin gelangen können, müssen die Tröpfchen sehr klein sein. Diese Tropfengröße wird nur beim Ausbringen mittels eines Treibgases bei einer entsprechend kleinen Düse im Sprühkopf erreicht. Werden dieselben Flüssigkeiten jedoch mit einem Pumpmechanismus ausgebracht, sind die Tröpfchen nicht unter 100 Mikrometer groß und erreichen nicht das Alveolargewebe.

Die Experten schließen nicht aus, dass die im fraglichen Zeitraum beobachteten toxischen Effekte bei der Anwendung der beiden Nano-Versiegelungssprays mit Treibgas allein durch die Ausbringung als Aerosol verursacht wurden. Da nicht bekannt ist, ob auch Nanopartikel mit dem Aerosol in die Lungen der Patienten gelangten und dort schädlich auf das Alveolargewebe einwirkten, bleibt gleichwohl eine mögliche Beteiligung dieser Partikel abzuklären.

Die Experten waren sich einig, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Produkten als Treibgassprays nur mit einer Teststrategie ermittelt werden können, welche die realen Anwendungsbedingungen im Innenraum simuliert. Denn toxische Effekte treten erst auf, wenn das Produkt selbst, also das gesamte Stoffgemisch der Rezeptur, als feiner Nebel mit entsprechend kleiner Tropfengröße eingeatmet wird. Dies gilt sowohl für Produkte mit als auch für Produkte ohne Nanopartikel.

Derartige toxikologische Prüfungen sollten deshalb die Hersteller eines Treibgas-Sprays vor dem Inverkehrbringen des Produkts durchführen und dokumentieren. Nur dann werden sie der im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) formulierten Anforderung gerecht, dass "bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden".
Kai Uwe
 


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