Enzyme in Waschmittel / Atemwegsallergien

Enzymstäube als Inhalationsallergene
Bereits aus früheren Literaturmitteilungen ist bekannt, dass enzymhaltige Stäube, z. B. von Waschmitteln, unter Exponierten schwere Atemwegsallergien auslösen. Die nun in Buchform vorliegenden BGFA-Untersuchungen betreffen Kollektive, die in der Herstellung von Enzympräparaten aus Tiergeweben (Bauchspeicheldrüse), verschiedenen Schimmelpilzen oder pflanzlichen Bestandteilen (Papain, Bromelin) tätig sind. Eigens entwickelte Allergietestverfahren (Haut-Pricktest, Bestimmung enzymspezifischer IgE-Antikörper des Menschen) belegen zusammen mit der arbeitsmedizinischen Anamnese und arbeitsplatzbezogenen Expositionstesten die hohe allergene Potenz der vorgenannten Enzyme, wenn sie inhalativ aufgenommen werden. Bereits Bruchteile eines Milligramms können schwere Asthmaanfälle und eine allergische Rhinitis auslösen.
Erste Untersuchungen mit gentechnisch hergestellten Enzymprodukten lassen hier ein vergleichbares allergenes Potential wie bei den natürlichen Produkten annehmen.
Zusammenfassend unterstreichen die Untersuchungsergebnisse die Gesundsheitsgefahr inhalativ aufgenommener Enzymstäube. Neben einer Verbesserung der Primärprävention (soweit möglich Vermeidung der Exposition) und einer Deklarationspflicht von Produkten mit entsprechendem Gefährdungspotential werden Regularien hinsichtlich einer Intensivierung der Sekundärprävention als dringlich angesehen (Aufnahme in den Anhang VI der Gefahrstoffverordnung, Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen exponierter Personen).
Baur X: Enzyme als Inhalationsallergene. In: (Hrsg.: Jorde W): Allergologie für die Praxis 4, Dustri-Verlag, München-Deisenhofen, 1996, S. 65 - 73
Bereits aus früheren Literaturmitteilungen ist bekannt, dass enzymhaltige Stäube, z. B. von Waschmitteln, unter Exponierten schwere Atemwegsallergien auslösen. Die nun in Buchform vorliegenden BGFA-Untersuchungen betreffen Kollektive, die in der Herstellung von Enzympräparaten aus Tiergeweben (Bauchspeicheldrüse), verschiedenen Schimmelpilzen oder pflanzlichen Bestandteilen (Papain, Bromelin) tätig sind. Eigens entwickelte Allergietestverfahren (Haut-Pricktest, Bestimmung enzymspezifischer IgE-Antikörper des Menschen) belegen zusammen mit der arbeitsmedizinischen Anamnese und arbeitsplatzbezogenen Expositionstesten die hohe allergene Potenz der vorgenannten Enzyme, wenn sie inhalativ aufgenommen werden. Bereits Bruchteile eines Milligramms können schwere Asthmaanfälle und eine allergische Rhinitis auslösen.
Erste Untersuchungen mit gentechnisch hergestellten Enzymprodukten lassen hier ein vergleichbares allergenes Potential wie bei den natürlichen Produkten annehmen.
Zusammenfassend unterstreichen die Untersuchungsergebnisse die Gesundsheitsgefahr inhalativ aufgenommener Enzymstäube. Neben einer Verbesserung der Primärprävention (soweit möglich Vermeidung der Exposition) und einer Deklarationspflicht von Produkten mit entsprechendem Gefährdungspotential werden Regularien hinsichtlich einer Intensivierung der Sekundärprävention als dringlich angesehen (Aufnahme in den Anhang VI der Gefahrstoffverordnung, Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen exponierter Personen).
Baur X: Enzyme als Inhalationsallergene. In: (Hrsg.: Jorde W): Allergologie für die Praxis 4, Dustri-Verlag, München-Deisenhofen, 1996, S. 65 - 73