Seite 1 von 1

Schutz vor gefährlichem Kinderspielzeug :

BeitragVerfasst: Freitag 22. Juli 2011, 06:51
von Kira
EU-Richtlinie tritt in Kraft
20.07.2011

Die EU-Richtlinie, die heute in Kraft tritt, soll Kinder künftig besser vor gefährlichem Spielzeug schützen. Die Stiftung Warentest hatte im Oktober 2010 vor Schadstoffen in Teddy, Puppe und Holzeisenbahn gewarnt (Test Spielzeug). Auch auf Markenprodukte war damals kein Verlass. Testergebnis: Nur 8 von 50 Kinderspielzeugen waren nicht mit Schadstoffen belastet.

Mechanische Sicherheit und chemische Stoffe
Die EU-Richtlinie gilt auch für chemische Substanzen. Sie dürfen sich nicht mehr in „zugänglichen Teilen“ der Spielsachen befinden. Die Freisetzung besonders schädlicher Schwermetalle wie etwa Blei ist nur in geringen Mengen erlaubt. Sie werden allerdings immer noch als zu hoch diskutiert. Blei kann bereits in geringen Mengen dem Gehirn schaden, Kadmium den Nieren. Die Grenzwerte für die Freisetzung von Nickel wurden gesenkt, aber kein Grenzwert für Nickel bei Hautkontakt aufgenommen. Bereits 10 Prozent aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Oft wird daraus eine lebenslange Kontaktallergie, informierte die Stiftung Warentest. Der Testbericht enthält auch eine Liste mit den am häufigsten gefundenen Schadstoffen.

Nachteil: Für die chemischen Stoffe, darunter krebserregende, enthält die EU-Richtlinie eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Damit greifen die Vorschriften für diese Stoffe erst bei Spielsachen, die ab dem 20. Juli 2013 auf den Markt kommen. Die Warentester wiesen im Test aus dem November 2010 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffen, kurz PAK, in 34 Spielsachen nach, darunter in fast allen Plüschtieren und elf Holzspielzeugen. Meist lagen die PAK-Gehalte zwischen 1 und 10 Milligramm, darunter auch krebserzeugende Vertreter wie Benzo(a)pyren oder Chrysen. Der für Spielzeug erlaubte Grenzwert von 100 mg/kg für das krebserzeugende Benzo(a)pyren wird allerdings als zu hoch diskutiert. Krebserzeugende PAK sollen nach einer deutschen Initiative auf europäischer Ebene generell nicht in Verbraucherprodukten enthalten sein.

Verschluckbare Kleinteile und Duftstoffe
Für leicht zu verschluckende Kleinteile – etwa in Überraschungseiern – sind künftig deutlich lesbare Warnhinweise vorgeschrieben. Ebenso für Duftstoffe, die Allergien auslösen können. Duftstoffe mit „hohem allergenen Potenzial“ sind nur in geringen Mengen erlaubt. Elektrische Spielzeuge dürfen nur mit einer bestimmten Spannung betrieben werden.

Beim Kauf auf Siegel achten
Käufer können sich an einer Reihe von Siegeln orientieren. Das CE-Zeichen ist auf Spielzeug Pflicht. Der Hersteller garantiert damit, dass er alle geltenden EU-Richtlinien für das Produkt einhält. Doch darauf ist wenig Verlass. Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“, Basis ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Das Zeichen ist freiwillig und wird vergeben, wenn eine unabhängige Prüfstelle die Einhaltung der Anforderungen bestätigt. Es gibt auch Zeichen von Instituten wie TÜV Rheinland, TÜV Süd oder LGA. Auch sie machen unabhängige Prüfungen. Es existieren noch eine Reihe hilfreicher Spezialsiegel etwa für Textilqualität (ÖkoTex Standard 100), elektrische Sicherheit (VDE) oder pädagogische Eignung (Spiel gut).
http://www.test.de/themen/kinder-familie/meldung/Schutz-vor-gefaehrlichem-Kinderspielzeug-EU-Richtlinie-tritt-in-Kraft--4259368-4259370/?at=likeCount
http://europa.eu/news/index_de.htm