Kombinationswirkung Gift im Essen

Kombinationswirkung ist gefährlich
Das gleichzeitige Auftreten von Rückständen verschiedener Wirkstoffe in einem Lebensmittel ist bei der Risikobewertung zu berücksichtigen. Dr. Rudolf Pfeil vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin wies auf dem 2. Forum Verbraucherschutz im November aber darauf hin, dass systematische wissenschaftliche Ansätze zur Prüfung etwaiger Kombinationswirkungen in der Regel noch nicht verfügbar seien.
"Schon jetzt zieht das BfR für einige wenige Wirkstoffgruppen zur Abschätzung von Mehrfachrückständen so genannte Summenhöchstwerte heran", sagte Dr. Ursula Banasiak, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen. Möglich sei dies für bestimmte Fungizide und Insektizide , die einen einheitlichen Wirkmechanismus haben. Der Großteil der Stoffe werde aber nach wie vor einzeln bewertet. Als Kenngrößen für die gesundheitliche Beurteilung werden bei der Festlegung der Höchstmengen sowohl die abgeleiteten Werte für die Langzeitaufnahme als auch die akute Giftigkeit des Wirkstoffes zugrunde gelegt.
Zwischen den festgelegten Höchstmengen und den Konzentrationen, die im Tierversuch giftig wirken, lägen in der Regel zwei- bis dreistellige Sicherheitsspannen. Zur gesundheitlichen Bewertung von Mehrfachrückständen entwickelt das BfR ein Konzept, das auf internationalen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut. Dafür werden vor allem umfangreiche Daten darüber benötigt, wie hoch die Menge eines Stoffes ist, mit der ein Verbraucher aus allen relevanten Quellen in Kontakt kommt.
Vor allem aktuelle Daten zu den Verzehrsgewohnheiten der Verbraucher seien wichtig. Beide Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass eine umfassende gesundheitliche Risikobewertung auch Kombinationswirkungen durch andere Rückstände in Lebensmitteln berücksichtigen müsse. Auch die Einflüsse von beispielsweise Tierarzneimitteln, Zusatzstoffen oder anderen Kontaminanten müssten hierzu herangezogen werden.
Autor: AID Infodienst
Das gleichzeitige Auftreten von Rückständen verschiedener Wirkstoffe in einem Lebensmittel ist bei der Risikobewertung zu berücksichtigen. Dr. Rudolf Pfeil vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin wies auf dem 2. Forum Verbraucherschutz im November aber darauf hin, dass systematische wissenschaftliche Ansätze zur Prüfung etwaiger Kombinationswirkungen in der Regel noch nicht verfügbar seien.
"Schon jetzt zieht das BfR für einige wenige Wirkstoffgruppen zur Abschätzung von Mehrfachrückständen so genannte Summenhöchstwerte heran", sagte Dr. Ursula Banasiak, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen. Möglich sei dies für bestimmte Fungizide und Insektizide , die einen einheitlichen Wirkmechanismus haben. Der Großteil der Stoffe werde aber nach wie vor einzeln bewertet. Als Kenngrößen für die gesundheitliche Beurteilung werden bei der Festlegung der Höchstmengen sowohl die abgeleiteten Werte für die Langzeitaufnahme als auch die akute Giftigkeit des Wirkstoffes zugrunde gelegt.
Zwischen den festgelegten Höchstmengen und den Konzentrationen, die im Tierversuch giftig wirken, lägen in der Regel zwei- bis dreistellige Sicherheitsspannen. Zur gesundheitlichen Bewertung von Mehrfachrückständen entwickelt das BfR ein Konzept, das auf internationalen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut. Dafür werden vor allem umfangreiche Daten darüber benötigt, wie hoch die Menge eines Stoffes ist, mit der ein Verbraucher aus allen relevanten Quellen in Kontakt kommt.
Vor allem aktuelle Daten zu den Verzehrsgewohnheiten der Verbraucher seien wichtig. Beide Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass eine umfassende gesundheitliche Risikobewertung auch Kombinationswirkungen durch andere Rückstände in Lebensmitteln berücksichtigen müsse. Auch die Einflüsse von beispielsweise Tierarzneimitteln, Zusatzstoffen oder anderen Kontaminanten müssten hierzu herangezogen werden.
Autor: AID Infodienst