Minister warnt: Vorsicht Duftöle

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders zur Weihnachtszeit zu einem vorsichtigen Umgang mit Duftölen und Lampenölen. Bei der Aufbewahrung und Verwendung der Lampenöle, Öllampen und Duftöle ist besondere Sorgfalt wichtig. Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: "Wenn Kinder kleinste Mengen Petroleum, flüssige Paraffine oder Duftöle verschlucken, kann dies lebensbedrohlich sein.
Auch wenn sie nur am Lampendocht saugen, kann dies heftige Beschwerden wie Fieber, Übelkeit, Atemprobleme bis hin zu lebensgefährlichen irreversiblen Lungenschäden auslösen, die sofort vom Arzt behandelt werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gefäße und Originalflasche deshalb an einem für Kinder nicht erreichbaren Ort aufbewahren und die Warnhinweise auf der Verpackung von Lampen- und Duftölen unbedingt beachten."
Bei der Benutzung von Lampenölen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, weil Kinder Lampenöle verschluckt haben. Bei einem Kind mit einem Gewicht von zehn Kilogramm kann dies schon bei wenigen Millilitern Lampenöl der Fall sein. Lampenöle werden meist als Petroleum - oder Paraffingemisch angeboten. Beim Verschlucken können sie über die Luftröhre in die Lunge eindringen. Dieses Risiko hängt von den Eigenschaften (Viskosität und Oberflächenspannung) der Lampenöle ab. Aus diesem Grund sind sie in der Regel mit kindergesichertem Verschluss versehen. Dieser sollte deshalb auch nach Gebrauch immer wieder fest zugeschraubt werden. Sie sollten auch nicht in andere Behälter wie Mineralwasserflaschen umgefüllt werden, weil dann Verwechslungsgefahr mit Getränken bestehen kann.
Duftöle haben teilweise die gleichen Eigenschaften wie diese Lampenöle. Außerdem können einige Duftstoffe Allergien auslösen. Zur Weihnachtszeit werden Duftöle auch in Marmeladengläsern angeboten. Hier ist eine Verwechslung mit Lebensmitteln durchaus möglich. Eltern sollten ihre Kinder auf die Gefahr hinweisen und die Gefäße nicht unbeobachtet stehen lassen.
Wichtige Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Sollte ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen an paraffin- oder petroleumhaltige Lampenöle oder andere flüssige Brennstoffe gelangen und daran lutschen oder davon trinken, gilt:
Kein Erbrechen auslösen
Erbrochenes, und damit das Öl, kann so in die Lungen eindringen.
Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen.
In NRW:
Informationszentrale gegen Vergiftungen, Zentrum der Kinderheilkunde
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität (Kinderklinik)
Adenauerallee 119
53113 Bonn
Notruf-Nummern:
Tel: 0228/287-3211 oder -3333
Fax: 0228/287-3314
Email: gizbn@mailer.meb.uni-bonn.de
Internet: http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale
Selbst bei geringsten Symptomen, wie unmittelbarem, anhaltendem Husten muss das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt und überwacht werden.
Autor: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Auch wenn sie nur am Lampendocht saugen, kann dies heftige Beschwerden wie Fieber, Übelkeit, Atemprobleme bis hin zu lebensgefährlichen irreversiblen Lungenschäden auslösen, die sofort vom Arzt behandelt werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gefäße und Originalflasche deshalb an einem für Kinder nicht erreichbaren Ort aufbewahren und die Warnhinweise auf der Verpackung von Lampen- und Duftölen unbedingt beachten."
Bei der Benutzung von Lampenölen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, weil Kinder Lampenöle verschluckt haben. Bei einem Kind mit einem Gewicht von zehn Kilogramm kann dies schon bei wenigen Millilitern Lampenöl der Fall sein. Lampenöle werden meist als Petroleum - oder Paraffingemisch angeboten. Beim Verschlucken können sie über die Luftröhre in die Lunge eindringen. Dieses Risiko hängt von den Eigenschaften (Viskosität und Oberflächenspannung) der Lampenöle ab. Aus diesem Grund sind sie in der Regel mit kindergesichertem Verschluss versehen. Dieser sollte deshalb auch nach Gebrauch immer wieder fest zugeschraubt werden. Sie sollten auch nicht in andere Behälter wie Mineralwasserflaschen umgefüllt werden, weil dann Verwechslungsgefahr mit Getränken bestehen kann.
Duftöle haben teilweise die gleichen Eigenschaften wie diese Lampenöle. Außerdem können einige Duftstoffe Allergien auslösen. Zur Weihnachtszeit werden Duftöle auch in Marmeladengläsern angeboten. Hier ist eine Verwechslung mit Lebensmitteln durchaus möglich. Eltern sollten ihre Kinder auf die Gefahr hinweisen und die Gefäße nicht unbeobachtet stehen lassen.
Wichtige Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Sollte ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen an paraffin- oder petroleumhaltige Lampenöle oder andere flüssige Brennstoffe gelangen und daran lutschen oder davon trinken, gilt:
Kein Erbrechen auslösen
Erbrochenes, und damit das Öl, kann so in die Lungen eindringen.
Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen.
In NRW:
Informationszentrale gegen Vergiftungen, Zentrum der Kinderheilkunde
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität (Kinderklinik)
Adenauerallee 119
53113 Bonn
Notruf-Nummern:
Tel: 0228/287-3211 oder -3333
Fax: 0228/287-3314
Email: gizbn@mailer.meb.uni-bonn.de
Internet: http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale
Selbst bei geringsten Symptomen, wie unmittelbarem, anhaltendem Husten muss das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt und überwacht werden.
Autor: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW