Chefarzt verschweigt Vergangenheit
Kündigung wegen Straftat
Unterlässt es ein Chefarzt, trotz ausdrücklicher und eindeutiger vertraglicher Verpflichtung, seinen Arbeitgeber über ein gegen ihn anhängiges Strafverfahren in Kenntnis zu setzen, liegt laut Gesetzgeber ein ausreichender Grund vor, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Verheimlichen Arbeitnehmer eine Vorstrafe, kann sie das die Stelle kosten. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kuendigung-wegen-Straftat-article7316341.html