Arzt muss Patient nicht immer Akteneinsicht gewähr

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Beitragvon Clarissa » Samstag 15. August 2009, 15:07

Patienten haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Einblick in ihre Krankenakte.

Ein Arzt braucht in begründeten Fällen Kopien der Behandlungsunterlagen nur an den nachbehandelnden Arzt weiterzureichen.

Das hat das Landgericht Bremen in einem Fall entschieden, auf den die «Ärzte Zeitung» hinweist (Az.: 3 O 2011/07). In dem Fall wollte eine Patientin von ihrem einstigen Psychotherapeuten ihre Akten haben, um einen Prozess gegen ihn wegen eines möglichen Behandlungsfehlers vorzubereiten.

Der Arzt wurde zwar dazu verurteilt, die Unterlagen herauszugeben - aber nur an den nachbehandelnden Mediziner. Das Gericht erlaubte dem Beklagten außerdem, seine subjektiven Wahrnehmungen zu schwärzen. Das sollte verhindern, dass sich die psychische Situation der Frau durch die Einsicht in die Krankenakte womöglich verschlechtert. Die Richter argumentierten, der weiterbehandelnde Arzt könne entscheiden, was er der Frau gefahrlos zugänglich macht.

Quelle: http://rhein-zeitung.de/on/09/08/15/service/gesundheit/t/rzo603510.html
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Beitragvon Karlheinz » Sonntag 16. August 2009, 06:27

Religionen brauchen nun mal ihre geheimen Mysterien.
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Beitragvon Clarissa » Sonntag 16. August 2009, 06:33

Über mich wurde mal heimlich ein Gutachten erstellt und da stand folgender Satz drauf, "Unterlagen dürfen der Patientin NICHT zu gängig gemacht werden"

Ich habe sie trotzdem über eine befreundete Ärztin erhalten und habe darauf hin sofort eine Klage gegen die Klinik angestrebt, das "Gutachten" musste vernichtet werden sämtlich Aufzeichnungen ebenfalls und die Klinik musste eine 4 stellige Strafe an eine Opferorganisation zahlen.
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Beitragvon Karlheinz » Sonntag 16. August 2009, 06:51

Ich war mal in einer Klinik, die es für für unverantwortbar hielt ihre Patientenbereichte den Patienten zugänglich zu machen. Meiner war ausgesprochen läppisch und nichtssagend. Zwei weitere von anderen ebenso.
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