"Fürsorgliche Entmündigung"

"Fürsorgliche Entmündigung"

Beitragvon Juliane » Sonntag 2. September 2012, 12:53

http://www.brandeins.de

Fürsorgliche Entmündigung

"Im Prinzip kann jeder eine Betreuung (sprich zunächst: Teilentmündigung) eines Fremden anregen und überprüfen lassen, und sowohl Ärzte wie Behörden, Nachbarn wie Familien machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Anregung wird stets durch ein ärztliches Gutachten überprüft. Ein Verfahrenspfleger kann eingesetzt werden, der die Rechte der Betroffenen unterstützen soll. Ein Gericht muss, bevor es eine Betreuung bestellt, den Betroffenen persönlich anhören. Und sollte bei oder nach seiner Entscheidung dennoch etwas schief laufen, gibt es den Beschwerdeweg, werden die Fälle neuerlich geprüft.

Hirsch aber sagt: "In der Praxis ist das Unsinn." Die Umsetzung des neuen Betreuungsrechtes habe die alte Gesetzeslage von vor 1992 in Wahrheit verschlimmert: "Es kommt immer das Schlimmste dabei heraus, wenn alle nur das Beste wollen. Was wir hier erleben, ist eine ungewollte Verschwörung auf christlicher Grundlage".......




die Realität des Betreuungswesens. Es beruht auf der Idee gegenseitigen Vertrauens - aber mit dem Vertrauen ist das so eine Sache. Alle für den Prozess der Entselbstständigung Zuständigen fühlen sich auf der richtigen Seite, während die Betroffenen, unbeabsichtigterweise, auf der Strecke bleiben und durch die Selbstdynamik des Systems peu à peu entmündigt werden. Widerstand scheint zwecklos. "Ein Drittel von ihnen", sagte der Psychiater Hirsch als Experte dem Bundestagsausschuss, der die drohende Kostenspirale des Betreuungswesens erkannte und das Ehrenamt seitdem noch stärker lobt, "würde bei manchen Gutachtern schon jetzt für dement erklärt werden."

Die Abgeordneten lachten. Das wäre doch eine tolle Sache: halb Deutschland wegen krankhafter Unfähigkeit, seine Finanzen zu regeln, unter Betreuung zu stellen! Eigentlich hätte ihnen das Lachen im Halse stecken bleiben müssen. Was Professor Hirsch hatte sagen wollen, war: Wer kontrolliert die Kontrolleure? ...




Nützliche Adressen:

Die Initiative "Handeln statt Misshandeln", bei der sich der Band "Anspruch und Realität der rechtlichen Betreuung" für 15 Euro bestellen lässt, findet sich unter http://www.hsm-bonn.de

Formulare für Vorsorgevollmachten, die etwa bei den Betreuungsstellen beglaubigt werden können, und Gesetzestexte (vor allem §1896 ff BGB) finden sich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums: http://www.bmj.bund.de

Ein Forum für Betreuer bietet die seriöse Mailing-Liste des Zentrums für Medizinische Ethik in Bochum: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/

Ein Mitarbeiter des Zentrums hat ein Konzept zur Bildung von Betreuern ausgearbeitet. Es ist nachzulesen in: Arnd T. May: Stufenmodell zur Qualifizierung im Betreuungswesen. Lit Verlag 2000; 112 Seiten; 10,90 Euro

http://www.brandeins.de/magazin/der-deutsche-kampf-gegen-die-selbststaendigkeit/fuersorgliche-entmuendigung.html
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"Fürsorgliche Entmündigung"

Beitragvon Karlheinz » Sonntag 9. September 2012, 09:08

Die Psychiatrie und Psychotherapiebranche übernimmt immer mehr die Rolle als letzte Autorität in allen menschlichen Dingen, die früher die Kirche innehatte.

Wie meinte weiland Voltaire, "Ecrasez l'Infame".
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