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24.07.2013
Rauchverbot auf dem Balkon?
Dringt in die Wohnung wegen rauchender Nachbarn Zigarettenrauch ein, so sind die beeinträchtigten Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. So entschied das Landgericht Berlin (AZ: 67 S 307/12) .
Die Richter hielten in dem verhandelten Fall eine Minderung von 10 Prozent für angemessen und erlaubten dem Mieter darüber hinaus, den dreifachen Mietminderungsbetrag bis auf weiteres zurückzubehalten.
Was meinen Sie, sollte das Rauchen auf dem Balkon verboten werden? Ihre Meinung ist uns wichtig!
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