Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Beitragvon Clarissa » Samstag 15. Juni 2013, 06:57

Auf der Seite der Stadt Gelsenkirchen habe ich zu dem Thema Lagerfeuer, Feuerkörbe etc. einen interessanten Beitrag gefunden. Meiner Meinung nach kann man diese Aussage bundesweit anwenden.


Lagerfeuer und Feuerkörbe



Ein Lagerfeuer ist ein Nutzfeuer, welches beim Lagern im Freien ohne Hilfsmittel wie Grill oder Ofen als Wärme- und Lichtquelle verwendet wird. Als Brennholz wird in der Regel gesammeltes, trockenes, stückiges Hartholz aus der Umgebung verwendet.

Allerdings ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien ist untersagt, wenn hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Dies gilt auch für Lagerfeuer und Feuerkörbe.

Erhebliche Belästigungen können z. B. durch Rauch- oder Geruchsentwicklung, insbesondere bei dicht angrenzender Wohnbebauung, auftreten. Grundsätzlich kann aufgrund der engen Bebauung innerhalb des Stadtgebietes in fast allen Fällen von einer erheblichen Belästigung ausgegangen werden.

Gefahren für die Gesundheit können beispielsweise bei der Verbrennung bestimmter Stoffe auftreten.

Das Verbrennen von Abfällen (auch von Gartenabfällen) gilt als unzulässige Abfallentsorgung und ist strafbar. Als Abfälle werden alle beweglichen Sachen bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigen will, oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten ist.


Quelle: http://umweltportal.gelsenkirchen.de/lu ... rfeuer.asp


#Feuer #Rauch #Feuerkörbe #Geruchsbelästigung #Wohnung #Stadt #Gartenabfälle #Lagerfeuer #Nachbarschaft
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Re: Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Beitragvon The Passenger » Sonntag 23. Juni 2013, 02:55

Hallou du,

in ganz NRW regelt die "BImSchV" sämtliche Emissionen (Google ist dein Freund ;) ), also auch den Fall wenn der unten, oben, rechts oder links wohnende/gewerbetreibende meint, auf dem Balkon/Bürgersteig, Kohlegrillen, oder die Nachtbarschafft täglich mit seinem SCH.... Kamin, Feuerkörben, Gartenfackeln, Heizpilzen, fliegenden Laternen oder sonstigem Mist, malträtieren zu müssen. Ist alles streng reglementiert. Man muss dieses, auf Dauer, keinesfalls hinnehmen.

:arrow: Dokumentieren, Datum Uhrzeit aufschreiben, Bilder oder Videos vom "Schlot" machen, ev. Zeugen suchen den es auch anp*i*s*s*t, das ganze am besten über ein Quartal, sprich 3 Monate und einfach ab zum nächsten Ordnungsamt damit. Die haben, in der Regel, für sowat stets n offnes Ohr. Papa Staat braucht schließlich Geld und das reichlich.

Geht auch, völlig exposizionsfrei, per Einschreiben, für die bei denen es schon soweit ist, dass sie den Weg in die Amtsstube scheuen und immer schön nur die Kopien einschicken und immer "feste druff". Irgendwann kriegt auch der dümmste Nachbar mit, dass du "not amused" betreffend seines Treiben bist. Spätestens dann, wenn ggf. die Ladungen und damit verbundenen Bußgeldbescheide ins Haus flattern.
MCS ist keine Krankheit, sondern nur die logische Folge, des zu langen und unwissenden Lebens in einer höchst toxischen Umgebung.
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Re: Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Beitragvon moderator9 » Sonntag 23. Juni 2013, 09:47

@The Passenger,
deine Ausdrucksweise läßt zu wünschen übrig :x

Sowas, als auch Schimpfwörter und falsche Beschuldigungen werden im csn-Forum nicht geduldet. Es wäre nett wenn du das zur Kenntnis nehmen würdest und deine Posts in Zukunft etwas gesitteter rüberbringst.

Du kannst dies als eine Verwarnung betrachten :!:
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Re: Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Beitragvon Captain K » Sonntag 23. Juni 2013, 10:08

@ The Passenger

Es wurde Dir eine VERWARNUNG erteilt wegen wiederholter Beleidigungen und unseriösem Ausdruck in Deinen bisherigen Beiträgen.
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Re: Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Beitragvon Clarissa » Sonntag 23. Juni 2013, 10:56

Grillen

Das Grillen im Freien ist zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird. Dabei ist zu beachten, dass die unvermeidbaren Geruchsimmissionen nicht konzentriert in die Wohn- und Schlafräume von Nachbarn dringen. Als Brennstoffe dürfen nur Grill-Holzkohle bzw. Grill-Holzkohlebriketts eingesetzt werden. Wenn das Grillen auf privaten Plätzen nicht möglich sein sollte, können alternativ die öffentlichen Grillplätze genutzt werden:


Quelle: http://umweltportal.gelsenkirchen.de/lu ... rillen.asp


Lagerfeuer und Feuerkörbe



Ein Lagerfeuer ist ein Nutzfeuer, welches beim Lagern im Freien ohne Hilfsmittel wie Grill oder Ofen als Wärme- und Lichtquelle verwendet wird. Als Brennholz wird in der Regel gesammeltes, trockenes, stückiges Hartholz aus der Umgebung verwendet.

Allerdings ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien ist untersagt, wenn hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Dies gilt auch für Lagerfeuer und Feuerkörbe.

Erhebliche Belästigungen können z. B. durch Rauch- oder Geruchsentwicklung, insbesondere bei dicht angrenzender Wohnbebauung, auftreten. Grundsätzlich kann aufgrund der engen Bebauung innerhalb des Stadtgebietes in fas allen Fällen von einer erheblichen Belästigung ausgegangen werden.

Gefahren für die Gesundheit können beispielsweise bei der Verbrennung bestimmter Stoffe auftreten.

Das Verbrennen von Abfällen (auch von Gartenabfällen) gilt als unzulässige Abfallentsorgung und ist strafbar. Als Abfälle werden alle beweglichen Sachen bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigen will, oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten ist.



Quelle: http://umweltportal.gelsenkirchen.de/lu ... rsicht.asp Lagerfeuer und Feuerkörbe



Ich habe mich schlau gemacht und diese Bestimmungen sind übertragbar auf alle Städte und selbst Dörfer fallen darunter.





#Rauch #Feuerkörbe #Geruchsbelästigung #Grillen #Kohlegrill
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Re: Feuerkörbe - Geruchsbelästigungen

Beitragvon Bob64 » Montag 15. Juli 2013, 10:25

Hi,
gilt das mit dem Verbrennen von Abfall auch für Kamine? Darf man zum Beispiel Altpapier zum anzünden verwenden? Man nutz den Kamin ja im Hause, der Rauch zieht natürlich raus? Wie ist das denn geregelt?
Lieben Gruss,
Bob
Bob64
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