Lagerfeuer und Feuerkörbe
Ein Lagerfeuer ist ein Nutzfeuer, welches beim Lagern im Freien ohne Hilfsmittel wie Grill oder Ofen als Wärme- und Lichtquelle verwendet wird. Als Brennholz wird in der Regel gesammeltes, trockenes, stückiges Hartholz aus der Umgebung verwendet.
Allerdings ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien ist untersagt, wenn hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Dies gilt auch für Lagerfeuer und Feuerkörbe.
Erhebliche Belästigungen können z. B. durch Rauch- oder Geruchsentwicklung, insbesondere bei dicht angrenzender Wohnbebauung, auftreten. Grundsätzlich kann aufgrund der engen Bebauung innerhalb des Stadtgebietes in fast allen Fällen von einer erheblichen Belästigung ausgegangen werden.
Gefahren für die Gesundheit können beispielsweise bei der Verbrennung bestimmter Stoffe auftreten.
Das Verbrennen von Abfällen (auch von Gartenabfällen) gilt als unzulässige Abfallentsorgung und ist strafbar. Als Abfälle werden alle beweglichen Sachen bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigen will, oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten ist.
Quelle: http://umweltportal.gelsenkirchen.de/lu ... rfeuer.asp
#Feuer #Rauch #Feuerkörbe #Geruchsbelästigung #Wohnung #Stadt #Gartenabfälle #Lagerfeuer #Nachbarschaft