Geld verdienen als MCS"ler

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Beitragvon kf-forum » Samstag 19. September 2009, 14:41

auf http://de.dawanda.com/ kann jeder selbst hergestellte Waren verkaufen. Dawanda bekommt 5 %. Vielleicht ist das was für uns.
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Beitragvon Clarissa » Samstag 19. September 2009, 15:23

Böses Wort, da ist es wieder: "MCS-ler" geht gar nicht, bah, pfui, weg damit!
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Anna-Lena » Samstag 19. September 2009, 15:55

Aber braucht man dafür nicht auch nen Gewerbeschein?
Wenn man Waren herstellt, um sie zu verkaufen, ist das doch laut Gesetz gewerblicher Handel, soweit ich weiß.
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Beitragvon sunday » Sonntag 20. September 2009, 01:13

ja, jeder handel mit waren mit gewinnerzielungsabsicht ist ein gewerbe und benötigt einen gewerbeschein, eine anmeldung beim finanzamt (und wer sich nicht mit einkommenssteuer, umsatzsteuer usw. auskennt, zahlt da sehr schnell sehr viel drauf), außerdem meist noch eine zwangsmitgliedschaft bei der ihk usw. usw.

lediglich privatverkäufe in geringem umfang sind davon befreit. also wenn jemand z.b. für sich selbst einen pullover gestrickt hat und der passt nicht und er verkauft ihn auf dem flohmarkt o.ä.

viele grüße
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Beitragvon kf-forum » Sonntag 20. September 2009, 18:18

Was ist gegen /MCS'ler/ einzuwenden? Es gibt auch Diabetiker, etc.... Ein Kind, das in die erste Klasse geht, ist ein Erstkläss'ler. Wat für ne Uffrechung schon widdder ;-)

Den Gewerbeschein bekommt man sehr einfach (hier 20 Euro), die Anmeldung beim FA ist auch keine große Sache: Anmeldung als Kleingewerbetreibender mit Umsatzsteuerbefreiung. Die Befreiung geht, wenn man weniger als 17.500 Euro UMSATZ jährlich hat. Falls man drüber liegt, lässt man sich für die Ist-Versteuerung eintragen, d.h. die Umsatzsteuer- / Vorsteuer-Buchung ( in der Buchführung) erfolgt immer zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Zahlung erfolgt (also NICHT schon bei Rechnungsstellung).

Bis zu einem bestimmten Gewinn kann man die Buchführung als einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK ist auch kein Ding, denn man bezahlt erst ab einem bestimmten GEWINN einen Beitrag (ich glaube ab 20.000 Euro Gewinn).

Ich kann also nicht erkennen, wo man da /sehr schnell sehr viel draufzahlt/ ... immer diese unqualifizierten Allgemeinplätze! (so nun hab ichs Dir aber gegeben GRINS AUGENZWINKER ...)

gruß klaus
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Beitragvon kf-forum » Sonntag 20. September 2009, 18:21

Kurze Ergänzung: Wer als Existenzgründer MIT Umsatzsteuer arbeitet, muss die USt in den ersten beiden Jahren MONATLICH mit dem FA abrechnen (online per Elster!) Damit man dafür mehr Zeit hat, beantragt man die Dauerfristverlängerung. Damit kann man z.B. seine USt-Voranmeldung (so heißt das) für den jetzt ablaufenden Monat September nicht bis 10.10. einreichen, sondern hat bis 10.11. Zeit.

gruß Klaus
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