Ich weiß nicht, ob man dieses Ameisenspray auch dazu zählen kann, aber vielleicht kann man das im weitesten Sinne zumindest deiner Nachbarin gegenüber so auslegen:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten und ähnliches strikt verboten. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, dürften Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen eingesetzt werden, die land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Das schreibe das Pflanzenschutzgesetz vor.
Dieses Verbot gilt für alle Chemikalien, die zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden können. Auch die im Handel frei käuflichen Mittel fallen darunter, selbst wenn diese auf der Verpackung als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet werden, betont der RLV. Durch Abschwemmung von gepflasterten oder versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel leicht in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen und somit die Umwelt belasten.
Der RLV macht weiter darauf aufmerksam, dass dieses Anwendungsverbot offensichtlich nicht bekannt ist. Immer wieder seien Personen zu beobachten, die Wegeflächen auf ihrem Grundstück oder die Fugen der gepflasterten Zufahrten mit Pflanzenschutzmitteln behandelten. Der Verband warnt deshalb: Gemäß Pflanzenschutzgesetz können Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden
Quelle:
http://www.rlv.de