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Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Montag 21. September 2009, 14:27
von Sven9999
Hallo,

ich bin seit ca. 8 Monaten krankgeschrieben wegen MCS.
Die Krankenkasse hat mir nun einen Brief geschrieben, dass sie gerne vom Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung haben möchten. Dies soll dazu dienen, mit Hilfe des MDK mich unterstützen zu können.
Was sind üblicherweiße die nächsten Schritte der Krankenkasse?

MfG

Sven

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Montag 21. September 2009, 14:43
von Alex
Hallo Sven,

könnte sein, dass sie Dich zur Begutachtung einbestellen.
Oder wurdest Du schon vom MDK begutachtet?

Gruß,

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Montag 21. September 2009, 14:52
von Alex
Wenn sie Dich zur Begutachtung auffordern, geh unbedingt nur mit Begleitpeson.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Montag 21. September 2009, 17:04
von Betty Zett
Der MDK wird wahrscheinlich versuchen dazustellen,
dass Du noch alles kannst auf dem Arbeitsplatz.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Montag 21. September 2009, 19:08
von Marcel S.
Ich glaube auch, da naht ein Termin beim MdK zur Begutachtung.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2009, 23:01
von Sven9999
hallo,

das ich zu einer Begutachtung nur mit einer Begleitperson gehen sollte, hatte ich bereits im Forum gelesen. Wie muss man sich so eine Begutachtung beim MDK vorstellen? Wird man von mehreren Ärzten begutachtet oder nur von einem ?!

lg sven

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Freitag 2. Oktober 2009, 11:00
von Sven9999
inzwischen habe ich einen Termin beim MDK bekommen. Ich habe gleich einen Brief an den MDK geschickt mit folgenden Punkten:
1. die Frage wer mich Begutachtet und welche Qualifikation er hat
2. dass der Raum ohne PC und Luftbedufter o.ä. ist
3. dass mein behandelnder Arzt das beiliegende Formular nicht ausfüllen kann, da er im Urlaub ist. ( Krankenkasse sagt, es geht auch ohne das Formular)

Die Antwort des MDK erfolgte prompt. Sie haben mir mitgeteilt, sie haben den Termin geändert und haben mir geschrieben das entsprechende Räumlichkeiten zur Begutachtung zur Verfügung ständen.

Meine Frage ist jetzt, ob der MDK verpflichtet ist den Gutachter im vorraus zu bennen und auch dessen Qualifikation preiszugeben.

vielen dank im vorraus

sven

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Freitag 2. Oktober 2009, 11:01
von Sven9999
[quote]inzwischen habe ich einen Termin beim MDK bekommen. Ich habe gleich einen Brief an den MDK geschickt mit folgenden Punkten:
1. die Frage wer mich Begutachtet und welche Qualifikation er hat
2. dass der Raum ohne PC und Luftbedufter o.ä. ist
3. dass mein behandelnder Arzt das beiliegende Formular nicht ausfüllen kann, da er im Urlaub ist. ( Krankenkasse sagt, es geht auch ohne das Formular)

Die Antwort des MDK erfolgte prompt. Sie haben mir mitgeteilt, sie haben den Termin geändert und haben mir geschrieben das entsprechende Räumlichkeiten zur Begutachtung zur Verfügung ständen.

Meine Frage ist jetzt, ob der MDK verpflichtet ist den Gutachter im vorraus zu bennen und auch dessen Qualifikation preiszugeben.

vielen dank im vorraus

sven

p.s. ich werde meine Mutter zur Begutachtung mitnehmen und hoffe das sie bei der Begutachtung dabei sein darf.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Freitag 2. Oktober 2009, 16:01
von Maria Magdalena
Ich würde einfach die Frage nach dem Namen und der Qualifikation des Gutachters erneut schriftlich stellen.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Freitag 2. Oktober 2009, 16:05
von Krems
Davon gehe ich aus, dass man Dir den Namen nennen muss.
Man kann doch nicht verlangten, dass Du bei einer Person
deren Namen und Qualifikation Du nicht kennst, vorstellig wirst.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Freitag 2. Oktober 2009, 17:39
von Moriko
Wenn man nein sagt, frage auf welches Gesetz sie sich berufen,
Dir den Namen des Gutachters vorzuenthalten.

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Freitag 9. Oktober 2009, 22:39
von Sven9999
Hallo Leute,

ich habe mich einmal beim Anwalt schlau gemacht.

1. der MDK ist nicht verpflichtet den Namen sowie die Qualifikation des Gutachters preiszugeben. Weder vor noch während der Begutachtung.

2.Auch wenn man den Gutachter für völlig unqualifiziert hält, hat man keine Möglichkeit die Begutachtung zu verweigern ohne den Krankengeldanspruch zu verlieren.

3. Ein Anspruch eine Begleitperson mitzunehmen besteht nicht, solange es sich nicht um gerichtlich angeordnete Begutachtungen handelt.

Heute war mein großer Tag. Es stand die Begutachtung beim MDK an. Das Mitnehme neiner Begleitperson war möglich, jedoch war der Gutachter nicht erfreut darüber.Der Gutachter war Arzt für Psychologie und Psychatrie. Wie zu erwarten war, hat der Arzt MCS nicht als Organische Krankheit gesehen. Sondern sein Resume war, dass ich psychologische unterstützung bräuchte. Wie sein schriftliches Gutachten genau ausfallen wird, weiß ich jedoch noch nicht.

Wie war das bei euch, nachdem der MDK Psychologische Unterstützung empfohlen hat ???????Was werden die nächsten Schritte der Krankenkasse sein ?

lg Sven

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Samstag 10. Oktober 2009, 00:02
von Maria Magdalena
Hallo Sven,

was hast Du genau für Beschwerden und wie bzw. von wem wurde Deine MCS diagnostiziert? War das ein Umweltarzt? Gab es auch Blutuntersuchungen bei Dir? Mit welchen Ergebnissen? Hast Du den Gutachter gefragt, warum er glaubt, Du bräuchtest psychologische Unterstützung?

Krankenkasse und MDK

BeitragVerfasst: Samstag 10. Oktober 2009, 12:17
von Amazone
Hallo Sven,

ich habe vor Jahren die Begutachtungen durch den MDK glücklicherweise mit Hilfe von ärztlichen Bescheinigungen abwehren können, obwohl auch meine KK damals drohte, mir das Krankengeld zu streichen.

Ich wußte ja schon im Vorfeld, dass das Ergebnis irgendwas in Richtung "Psychosyndrom" sein würde.

Ich denke, der MDK wird bei dir in seinen Bericht schreiben, dass du arbeitsfähig bist.

Hast du einen guten Arzt?

Gruß Amazone