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MCS und die Steuern

Verfasst:
Montag 19. März 2012, 11:37
von gurux
Hallo Zusammen,
so wie es vermutlich Euch allen geht, ist das Leben mit MCS echt teuer.
Ich habe eine hohe finanzielle Belastung durch Fehlkäufe, Sonderanfertigungen, etc.
Insbesondere der versuchte Wohnungswechsel ist extrem belastend. Letztes Jahr wieder eine
Wohnung angemietet und umsonst renoviert.
Das hat mich für die 2 Monate 3000 EUR gekostet, kann ich die irgendwie Steuerlich geltend machen?
Viele Grüße und Danke,
G
MCS und die Steuern

Verfasst:
Montag 19. März 2012, 11:54
von Osmanthus
Hallo Gurux,
genau für solche Geltendmachungen von besonderen Ausgaben ist ein Behindertenstatus wichtig.
Hast Du Befunde in denen MCS attestiert ist?
Bei der Steuer kannst Du ausgewöhnliche Kosten geltend machen. Entsprechende Atteste und Befunde
helfen erfolgreich zu sein.
Bei den Summen die Du aufgewendet hast macht ein Steuerberater Sinn.
Der weiß genau wo man ansetzen muss damit es klappt.
Viele Grüße,
MCS und die Steuern

Verfasst:
Montag 19. März 2012, 12:01
von gurux
Ok, ja ich habe einen BEfund von der Klinik. Ok also sollte ich einen Steuerberater mir suchen.
Gibt es Empfehlungen hier im Frankfurter Raum?
Wieviel kostet sowas, so ungefähr?
Viele Grüße und Danke,
G
MCS und die Steuern

Verfasst:
Montag 19. März 2012, 12:02
von Clarissa
da solltest du eine lohnsteuerhilfeverein oder einen steuerberater befragen. das deutsche steuerrecht ist sehe sehr schwierig und kompliziert.
MCS und die Steuern

Verfasst:
Montag 19. März 2012, 13:02
von Clarissa
ruf mehrere steuerberater an und frage nach dem preis oder mach es per mail, kleien kanzleine sind meistens preiswerter und alles was nicht in renomierten geschäftslagen seine räume hat.
MCS und die Steuern

Verfasst:
Montag 19. März 2012, 17:34
von gurux
danke mache ich!
MCS und die Steuern

Verfasst:
Donnerstag 22. März 2012, 20:52
von Hannibal64
wenn, sind das Sonderausgaben bzw. *Außergewöhnliche Belastungen*.
das ist aber an Voraussetzungen geknüpft:
Zitat:
[i]Leider erweisen sich manchmal Gegenstände oder Materialien in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus als gesundheitsgefährdend, weil sie zum Beispiel Asbestfasern oder Gifte wie Formaldehyd freisetzen. Dann wollen Sie diese Schadstoffquelle verständlicherweise beseitigen, bevor deswegen Krankheiten auftreten. In diesen Fällen lässt der BFH den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art zu - zumindest zum Teil. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Sie sich schon vor der Schadstoffbeseitigung kümmern müssen.
Das sind die Voraussetzungen:
Die Schadstoffbelastung muss einen »existenziell notwendigen Gegenstand« betreffen.
Die von den Gegenständen ausgehende Gesundheitsgefährdung muss durch ein vor dem Austausch erstelltes amtliches technisches Gutachten nachgewiesen sein. In manchen Fällen ist zusätzlich ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest erforderlich.
Sie dürfen die Verwendung der schadstoffbelasteten Gegenstände nicht »verschuldet« und auf etwaige Schadenersatzansprüche nicht verzichtet haben.
Grundsätzlich sind bei anderen Schadstoffen die gleichen Spielregeln zu beachten wie bei Asbest und Formaldehyd. Hier gibt es aber leider Stolpersteine: Zwar mag es auch für andere Schadstoffe Grenz-, Referenz- bzw. Akzeptanzwerte oder Ähnliches geben. Die sind oft aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Außerdem ist es von Land zu Land unterschiedlich, welche Institutionen neben dem TÜV »amtliche« technische Gutachten erstellen dürfen. Deshalb sollten Sie in diesen Fällen Ihren Finanzbeamten um Auskunft bitten, welche Gutachterstellen er akzeptiert. Dort erkunden Sie sich dann, ob und ggf. in welchem Gesetz für »Ihren« Schadstoff ein Grenzwert bestimmt ist. Mit diesen Informationen wenden Sie sich dann wieder an Ihr Finanzamt, um zu erfahren, bis zu welcher Schadstoffkonzentration Sie zusätzlich ein amtsärztliches Attest über die konkret vorliegende Gesundheitsgefährdung vorlegen müssen.
[/i]
Knackpunkt wird vmtl. das -nicht vorhandene- amtliche Gutachten sein.