von Clarissa » Donnerstag 11. Juni 2009, 15:49
Das Antwortschreiben des Büros des Landeswahlleiters: Sehr geehrte/r Frau/Herr xxx,
das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude ist schon seit einiger
Zeit verboten. Für die Durchsetzung des Rauchverbots kann der
Wahlvorsteher von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Jedoch gibt
es keine gesetzliche Regelung dazu, dass nicht vor den Gebäuden
geraucht werden darf oder dass sich die Wahlhelfer "einduften".
Auch können wir niemanden Vorschriften machen, in welchen
Abständen die Räumlichkeiten gelüftet werden müssen.
Daher tut es mir leid, dass wir Ihre Wünsche nicht
berücksichtigen können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefanie Dobs
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxx@xxx.xyz
Gesendet: Dienstag, 9. Juni 2009 15:59
An: AFS (Berlin) Landeswahlleiter
Betreff: Barrierefreiheit in den Wahllokalen.
Guten Tag, ich bitte Sie darauf hin zu wirken, das in Zukunft
nicht mehr in der Nähe der Eingänge zum Wahllokal geraucht wird
und sie die Wahlhelfer auffordern sich nicht "einzuduften" und
Fenster zu öffnen. Es kann nicht sein, das Menschen mit Asthma,
MCS o.ä. Erkrankungen so behindert werden.
Barrierefreiheit heißt nicht nur keine Schwellen,
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen ungehindert ihrem
Wahlrecht nachkommen können.
Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen für ihre Stellungsnahme.
mfg
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!