werde v. meine Nachbarn diskrimminiert ...

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Beitragvon Galaxie » Dienstag 16. Februar 2010, 14:22

Hallo,

komme hier nicht weiter. - MEeine Nachbarn sind mit chemischen Billigzeug parfümiert und beduftet.. Unter mir wohnt ein Russe und es haben sich auch schon Besucher beschwert. Dort sind ständig Urin und Wodka und Zigarretenrauch, sowie Pansen und Uringerüche. Die Nachbarn direkt neben meiner Whg.-Tür Total in After-Sahve gebadet. - Machen neuerdings die kleinen Luftklappen an den Fenstern im Hausflur zu, so das nichts mehr für mich Baierrefrei ist. Es herrscht ein Luftklappebkrieg mit Beschimpfungen von Nachbarn an mir. Die Vermieterin, sagt Luftklappen bei Minusgraden schliessen, obwohl nichts entweichen kann. Rechtlich ist nichts zu machen...-. Die Nachbarn wissen, das ich an MCS leide.

Weiss jemand Rat?
Grüsse v. Galaxie!
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Beitragvon Clarissa » Dienstag 16. Februar 2010, 14:24

miterverein - evtl. mietkürzungen.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Galaxie » Dienstag 16. Februar 2010, 14:51

bin ich schon gewesen. Die meinten, das ich keine Rechte habe.

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Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 16. Februar 2010, 14:59

@ Galaxie

Hast Du Zeugen?
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Beitragvon Mary Poppins » Dienstag 16. Februar 2010, 15:56

In der Rubrik MCS Community war kürzlich eine Liste mit Urteilen. Hast einer den Direktlink zu diesem Thread?
Da stand etwas mit Parfüm drin, meine ich mich zumindest dran zu erinnern.
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Beitragvon Amazone » Dienstag 16. Februar 2010, 17:15

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Beitragvon Marina » Dienstag 16. Februar 2010, 17:16

Liebe Galaxie,

vielleicht kannst Du wenigstens zwischendurch mal "rein zufällig" die Haustüre für einige Zeit aufstehen lassen. Das ist jedenfalls besser als gar keine Frischluft hereinzulassen.

Viele Grüße

Marina
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Beitragvon Alex » Dienstag 16. Februar 2010, 17:36

Der Thread über die Urteile den Mary ansprach:

viewtopic.php?t=11990
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Beitragvon Amazone » Dienstag 16. Februar 2010, 19:13

UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 auch in Deutschland verbindlich ist.

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Jeder Mensch mit Behinderungen
hat gleichberechtigt
mit anderen das Recht auf
Achtung seiner körperlichen
und seelischen Unversehrtheit.
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Beitragvon Galaxie » Mittwoch 17. Februar 2010, 16:41

Hallo,

danke für eure Mühe. - besonders fand ich den Tread den Alex von Mary genannt hat, aber damit kann ich glaube nicht kommen und mit Schmerzensgeld, dass sind doch längere Verfahren. - Ich führe ja noch kein Verfahren. Bis jetzt habe ich auf rechtliche Basis nur die AW bekommen das der Vermieter auch auf andere Nachbarn rücksicht nehmen müsse. - Meine Situation, wie bedrohte Gesundheit, wurde nicht berücksichtigt, auch, das Türen von Nachbarn nicht dicht seien, diese die aber vom Tischler des Vermieters abdichten lassen können und für die das ja nicht bedrohlich ist.

Dabei interessierte nicht die Geruchsbelästigung durch Nachbarn und was bringt mir bei MCS Mietminderung? Ja wohl nichts, wasdie Gesundheit betrifft.

Grüsse v. Galaxie!
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Beitragvon Galaxie » Mittwoch 17. Februar 2010, 19:04

Hallo Amazone,

vielleicht kann ich Dein Tread den Du bei Mary reingesetzt hast doch verwenden und das was Du hier auch noch mal mitgeteilt hast. - Ich weiss zwar nicht was die Nachbarn und Reinigungsfa. verwenden, und das ist wohl als kranke auch nicht meine Aufgabe das nachzuweisen; deshalb werde ich das Urteil und Az.: nur der Vermieterin mitteilen und wer weiss, was sich hier noch für Ärger entfacht. - Außerdem sind die Haustüren ja auch nicht dicht bei den Nachbarn, so das ständig alles in dem Hausflur zieht und da ist mit 10 Min. Luftklappen öffnen nichts getan, wenn kontaminierte Menschen an mir vorbei gehen und die Luftklappen wieder schließen oder ?


Grüsse v. Galaxie!
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Beitragvon Amazone » Mittwoch 17. Februar 2010, 20:37

@ Galaxie,

ich würde gegenüber dem Vermieter u.a. nicht ausschließlich von Geruchsbelästigung reden, weil man sonst denken könnte, dass das alles ganz harmlos ist.

Produkte mit Duftstoffen enthalten viele neuro-/toxische Substanzen und Allergene, die bei Allergikern und MCS-Kranken Gesundheitsbeschwerden auslösen können.

Gruß Amazone
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Beitragvon Maria Magdalena » Mittwoch 17. Februar 2010, 21:38

@ Galaxie

Ich würde auch nicht viel reden, sondern einfach alles schriftlich machen und sachlich und konkret bleiben. Und alles am besten mit ärztlichen Attesten, Benennung von Zeugen, Beispielen mit gerichtlichen Urteilen belegen, untermauern. Auch eine Frist setzen nicht vergessen.

Da ist die professionelle Vorgehensweise, alle sonstigen mündlichen und anderweitigen Auseinandersetzungen sind meistens Kräfte raubend, erfolgslos und uneffektiv.

Man muss ja nicht gleich klagen, wozu? Doch man sollte schon seine uneinsichtigen Widersacher sowohl auf diese legitime Möglichkeit der Durchsetzung von Rechten als auch auf mögliche für sie unangenehme Konsequenzen hinweisen (dazu zur Erhöhung des psychologisch-erzieherischen Effektes die beispielhaften Gerichtsurteile anführen). Ich meine, die Mietminderung ist hier ein Druckmittel, um sein Recht durchzusetzen, was der Gesundheit und der Lebensqualität dann sehr wohl dienlich wäre.

Dazu schrieb ich auch in diesem Thread:
viewtopic.php?t=12257

- Editiert von Maria Magdalena am 17.02.2010, 20:41 -
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Beitragvon Melville » Mittwoch 17. Februar 2010, 23:24

Ich gebe zu bedenken, dass solche Mitbewohner sehr tückisch werden können und wir leicht angreifbar sind.
Den Schwanz einklemmen ist nicht mein Ding, aber ich würde drüber nachdenken dort auszuziehen.
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Beitragvon Maria Magdalena » Donnerstag 18. Februar 2010, 00:54

@ Melville

Manchmal ist das tatsächlich der einzige Ausweg, doch oft gar nicht nötig.

Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nachbarn Rücksicht nehmen und, wenn sie nicht reagieren, ihnen zu kündigen.

Die Mitbewohner müssen im Falle, dass sie sich tatsächlich durch irgendwelche dummen Aktionen strafbar machen, auch mit Anzeige bei der Polizei rechnen (unbedingt Zeugen!).

Wenn diese Leute auch nur ein bisschen Verstand haben, würden sie es nicht so weit kommen lassen, weil es nicht in ihrem Interesse wäre, es würde sich für sie nicht lohnen, sich daneben zu benehmen.

Wichtig wäre, mit solchen Leuten freundlich, doch bestimmt und selbstbewusst zu reden und ihnen klar zu machen, dass man keinen Ärger will, sondern nur ein bisschen Rücksicht auf seine Gesundheit erwartet, was diejenigen sich ihrerseits auch von ihren Mitmenschen wünschen würden.

Wenn die das nicht kapieren, dann müssen rechtliche Schritte mit entsprechenden Konsequenzen folgen. Die meisten Menschen zeigen dann doch noch Einsicht, wenn sie merken, dass sie durch ihr eigenes Verhalten sich selbst Ärger eingehandelt haben.
- Editiert von Maria Magdalena am 17.02.2010, 23:58 -
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Beitragvon Galaxie » Donnerstag 18. Februar 2010, 01:56

Hallo Ihr,

ich habe schon angefangen ein neues Schreiben an die Vermieterin zu verfassen. - Jetzt also mit §-en.
- Ich hatte mir bei der AW-Hotline rechtlichen Rat eingeholt und dort d. ersten und dann zweiten Brief an die Vermieterin geschrieben, was das Gewohnheitsrecht und Barrierefreiheit betrifft und Chemische Duftstoffe, wie Geruchsbelästigung u.a. für mich lebensbedrohlich ist. Ebenso, dass das v. d. Nachbarn grob fahrlässig ist. Sie hat eine Kopie v. mein MCS&CFS Umweltpass NRW e.V. der v. mein Hausarzt abgestempelt ist erhalten, sowie eine Kopie über Magazin Nachrufe aus UMG 22 4/09 Adelheit Hörnig und Angelika Schmitt S. 300. - Dann habe ich auch angefragt mir die Anschreiben die Sie an die Nachbarn gesendet hat, doch zukommen zu lassen. - Das muß Sie natürlich nicht, kann es aber aus kulanz. - Ganz zuerst habe ich ein Aushang im Treppenhaus gemacht. - Natürlich wußte ich genau wer die Luftklappen hinter mir gleich schloss. - Dann habe ich geschrieben:

Liebe Nachbarn:

lassen sie doch die Luftklappen offen, damit verbrauchte muffige Luft und Duftstoffe die ständig reingetragen werden entweichen können, für mich sind Duftstoffe lebensbedrohlich sonst werde ich mich an die Vermieterin wenden. Danke!

Den Zettel habe ich für mich kopiert und jemand hat diesen nach Schreiben der Vermieterin entfernt.

Zeuge ist mein Nachbar und Partner ein Eingang weiter, sowie mein RA der vor ein Jahr hier war und als er raus ging, gleich die Haustür weit aufriss und einharkte, wußte ich was los war. Er vertritt mich in Medizinrecht,da Pfusch. - Natürlich weiss er von dieser Sache nichts. - Eine andere Nachbarin aus dem anderen Eingang, aber nur wegen Gestank.

Auch habe ich der Vermieterin mitgeteilt, das die Nachbarn mit Beschimpfungen etc. kamen, das ich diesen verboten habe mich noch einmal anzusprechen . - Den nachbarn ab ich gesagt, das ich sonst die Polizei hole.

- Die Vermieterin hat geschrieben:

Rundschreiben:

Wir weisen darauf hin, dass die Treppenhauslüftungsklappen bei dieser Jahreszeit nicht dauergeöffnet sein sollten.

Sinkt die Außentemperatur unter d. Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen eine Dauerbelüftung zu vermeiden. Wir empfehlen eine Öffnung der Lüftungsklappen nach Bedarf (Küchengerüche, Allgemeine Gerüche aus den Wohnungen) und dann für ca. 10 Min. Ein Auskühlen ist zu vermeiden.

Wir haben hier eine ÖRA, aber die beraten nur, wenn man dort erscheint, was ich mit MCS nicht kann. Es kam die Frage, ob ich eine Betreuung hätte die könne für mich dort erscheinen. Nah den hab ich was erzählt. Den in den umliegenden Länder wie Schleswig Holstein gibt es für Einkommenschwache ein Beratungsschein. Ich bekomme Geld n. SGB IIX bei 100% Schwerbehiderung, wegen dauernder EU. - Das ist ähnlich wie Hartz IV.

Nun Vielleicht werde ich morgen ein RA anrufen in meiner Nähe der Behindertenfrdl. sein soll und nicht sofort Geld nimmt. - Für eine Telefonische Frage.

Viele Grüsse v. Galaxie!
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Beitragvon Maria Magdalena » Donnerstag 18. Februar 2010, 18:41

@ Galaxie

Hier ist noch ein wichtiges Gerichtsurteil, welches Dir und anderen Umweltkranken eventuell helfen kann, um Deine Vermieterin und andere Ignoranten zu "überzeugen".

Gesundheitsgefährdende Giftstoffe

Das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Giftstoffen in der Wohnung (im vorliegenden Fall polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Raumluft) kann die Tauglichkeit der Nutzung zu Wohnzwecken gänzlich aufheben und damit zu einer Mietminderung von 100% führen.
Wegen der bloßen Möglichkeit, in dieser Wohnung noch Möbel aufzustellen und Sachen zu lagern, ist der Mieter nicht zur Zahlung eines "Restmietzinses" verpflichtet.

LG Berlin, Urteil vom 31.08.2004 - 65 S 117/02 -
Die Mieterin hatte wegen der von ihr behaupteten Geruchsbelästigung und der, auf Grund einer Erkrankung vermuteten, Schadstoffbelastung in der Wohnung die Miete zunächst anteilig und anschließend vollständig gemindert. Der Vermieter verlangte die Zahlung des durch die Minderung bedingten Zahlungsrückstands. In einem (anderen) Verfahren um die Beseitigung der Geruchsbelästigung war ihr der Nachweis der Schadstoffbelastung der Raumluft trotz Sachverständigengutachtens nicht gelungen.

Das Amtsgericht hatte auf Grund der Feststellungen des Sachverständigen im Mängelbeseitigungsverfahren von einem weiteren Sachverständigenbeweis abgesehen und eine in Augenscheinnahme unter Hinzuziehung zweier sachverständiger Zeugen durchgeführt. Anschließend hatte es der Klage der Vermieterin auf Zahlung des Mietrückstands größtenteils (unter Abzug einer geringfügigen Minderung wegen optischer Beeinträchtigungen) stattgegeben. Die Mieterin legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Das Landgericht führte eine Beweisaufnahme durch Hinzuziehung eines Sachverständigen durch.

Das Landgericht wies in seiner Begründung zunächst darauf hin, dass die Mieterin nicht von ihren Mietminderungsansprüchen ausgeschlossen sei, weil sie den Mangel erst im Anschluss von acht Monaten nach Begründung des Mietverhältnisses geltend gemacht habe. Unabhängig von der Frage, wann die Mieterin den Mangel festgestellt habe, reiche ein Zeitraum von acht Monaten nicht aus, um eine Verwirkung des Rechts zur Mietminderung anzunehmen.

Der Sachverständige hatte eine außergewöhnlich hohe Menge an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in der Wohnung festgestellt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht hat er geäußert, dass er im Laufe seiner Tätigkeit noch nie eine derart hohe Konzentration an PAK gemessen habe. Er hatte ferner darauf hingewiesen, dass zwar für die konkrete Zusammensetzung keine verbindlichen Grenzwerte vorlägen, auf der Grundlage der Gefährlichkeit vergleichbarer Kohlenwasserstoffe und eines vorhandenen Umrechnungsfaktors müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass zumindest der betroffene Raum (Schlafzimmer) nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden könne. Er wies ferner darauf hin, dass auch durch vermehrtes Lüften eine Verbesserung dieser Situation nicht zu erreichen sei.

Im Anschluss an die Feststellungen des Sachverständigen hat das Landgericht ausgeführt, dass die vorgefundene Konzentration an PAK zu einem unzumutbaren Gesundheitsrisiko für die Bewohner führe. Das gelte auch dann, wenn für die konkret vorgefundenen Kohlenwasserstoffe keine verbindlichen Grenzwerte vorgeschrieben seien. Der Sachverständige hatte die krebserregende Wirkung nachvollziehbar dargestellt. Ein solches konkretes Gesundheitsrisiko führe auch dann zu Unbewohnbarkeit, wenn sich ein direkter Zusammenhang zwischen den Gefahrstoffen und einer Erkrankung nicht unmittelbar nachweisen lasse. Insoweit genüge es, dass nach dem heutigen Wissensstand für den Bewohner das erhebliche Risiko einer Erkrankung besteht. Die Tauglichkeit der Mietsache zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch werde nicht erst dann beeinträchtigt, wenn ein Schaden (Erkrankung) eingetreten sei, sondern bereits dann, wenn die erhebliche Gefahr der Verwirklichung des Risikos besteht.

Die mit dem Aufenthalt in der Wohnung verbundene konkrete Gefahr für die Gesundheit der Mieterin führte nach Ansicht des Landgerichts nicht nur zu einer eingeschränkten, sondern zur vollständigen Aufhebung der Tauglichkeit der Mietsache zu Wohnzwecken. Die für die Mieterin verbleibende Möglichkeit, in der Wohnung Möbel aufzustellen oder Sachen zu lagern, stelle keine vertragsgemäße Nutzung dar und führe somit nicht zu einem "verbleibenden" Mietzins. Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und die Klage des Vermieters abgewiesen.

Quelle:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/mietminderung/mind-gesundheitsgefaehrdung-65S117-02-308.html
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Beitragvon Amazone » Donnerstag 18. Februar 2010, 21:10

auf Gesundheitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München

T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20

http://www.juravendis.de/startseite.html
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Beitragvon Galaxie » Freitag 19. Februar 2010, 16:09

Hallo,

gute Idee mit den Gesundheitsrech, da bin ich noch garnicht drauf gekommen. Danke. So, mein Brief ist raus gegangen. Gestern habe ich noch mit ein behindertenfreundlichen AW tetefonieret, aber mal sehen ob er Gesundheitsrecht vertritt.

Ich bin mit ihm so verblieben, das ich mich melde, wenn der Vermieter reagiert, oder nicht reagiert hat. Immer eine Sache die Beratungskosten.

Auch überlege ich, ob ich den Nachbarn noch unsere Flyer im Briefkasten werfe. Ich habe das bei ein anderen Eingang gemacht. - Einige schmiessen diesen wie ihre Werbung ins Treppenhaus.

- Eine Nachbarin hier gab ich auch mal einen und die hat sich den sicherlich nicht richtig angeschaut und fragte nur:" ist das denn wirklich so schlimm?" Ihr Bruder ist an Aspestose erkrankt, den hat die dann wohlmöglich den Fyer gegeben. Aber die macht auch immer die Luftklappen zu.

Was meint ihr, soll ich mir zzgl. die Mühe machen damit ich immer damit kommen kann, das die aufgekärt wurden, obwohl die das auch schon wissen?

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Beitragvon Amazone » Freitag 19. Februar 2010, 18:33

Unter diesem Link kann man sich auch über einen Beratungshilferechner ausrechnen lassen, ob man Beratungshilfe erhält:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/BerHilfe.html

Beratungshilfe
Für die Beratung durch einen Rechtsanwalt können sozial schwächere Personen auch den Erhalt von Beratungshilfe beantragen.
Der Antrag ist bei dem Amtsgericht am Wohnsitz des Hilfesuchenden unter Beifügung der Unterlagen über Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten und Unterlagen über den Rechtsstreit zu stellen.

Ist die Beratungshilfe gewährt, kann der Anwalt von Mandanten maximal 10 Euro als Gebühr verlangen. Die restlichen Kosten trägt die Staatskasse.

Abgedeckt ist hierbei in Zivilsachen die Beratung durch den Rechtsanwalt und die außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten einschließlich des Vergleichsabschlusses. Nicht abgedeckt sind Anwaltskosten, die durch die Teilnahme an einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren (Einlegung eines Widerspruches, Vertretung gegenüber einem Gericht) entstehen.

Beratungshilfe wird unter ähnlichen Voraussetzungen gewährt, wie Prozesskostenhilfe . Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sind

* die Verfolgung eines Rechtes darf nicht Rechtsmissbräuchlich sein
* die wirtschaftliche Situation des Antragstellers ist so, dass der Betroffene Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung von Raten erhalten würde.

Die Gewährung erfolgt,

* durch Erteilung eines Beratungsscheins, mit dem der Hilfesuchende sich an einen Anwalt wenden kann oder
* durch Beratung bei Beratungshilfestellen, die von den Gemeinden/Bezirksämtern eingerichtet wurden.
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Beitragvon Galaxie » Samstag 20. Februar 2010, 18:47

Hallo Amazone,

danke für dein Tipp, aber in Hamburg gibt es die ÖRA und daher kein Beratungschein (Beratunshilfe), wie in anderen Ländern und wenn man eingeschränkt und einkommenschwach ist hat man pech gehabt und muß ein RA bezahlen. - Andere und ich werden das noch Politikern mitteilen, da die ÖRA u.a. von der Staat und Senat gefördert wird.

- Ich habe mit RA Baumann telefoniert wegen seiner Veröffentlichungen in der umg 18 4/05 und 22 4/2009 Rechte v. Mietern bei schadstoffbelasten Räumen, da bezieht er sich auf Grenwerte und daher ist das schwierig für Leute die darunter reagieren. - Man könne ja einfach ausziehen, so das Miet- und Zivilgesetz. Nur für uns bringt das nicht viel, denn wohin?

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Beitragvon Galaxie » Sonntag 21. Februar 2010, 19:36

Hallo,

habe noch was gefunden; denn es gibt eine Sorgfaltspflicht des Vermieters gegen über den Mietern. http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1202/immobil...
- Aber das ist zweischneidig. - Unter Schmerzensgeld für Verletzungen gehen. auch unter http://mietrecht123.de/Rechtsanwalt/mietrecht-allgemein/ -. Bei Mietminderung Modernisierung schauen.
Aber meistens kommt der Vermieter damit doch auszuziehen.


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Beitragvon Galaxie » Sonntag 21. Februar 2010, 19:41

das erste klappte leider nicht, dann unter Berliner Zeitung Textariv Mieterlexikon Vermieter für Sicherheit verantwortlich 2. Dezember 2006 Immobilien.(BLZ)

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- Editiert von Galaxie am 25.02.2010, 17:07 -
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Beitragvon Galaxie » Samstag 27. Februar 2010, 14:36

Hallo,

gestern habe ich ein Schreiben von meine Vermieter bekommen. - die haben wegen der Flurreinigung die Reinigungsfa. beauftragt Neutralreiniger zu verwende. - Wegen der Luftklappengeschichte u.a. holen die eine Beratung wohl (rechtliche) ein.

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Beitragvon Galaxie » Freitag 11. Juni 2010, 20:34

- nun geht es entlich mal weiter. - Nach immer mal wieder ein Schreiben an mein Vermieter. - Die Reinigungsfa. hat eine Kopie von ihren Neutralreiniger an mein Vermieter gesendet und er mir dann die Kopie über die Inhalte die dort drin sind. Furchtbare Stoffe u.a. Lösungsmittel, als Info. - Ich habe bei den Hersteller und Vertreiber angerufen und muß Montag noch mal dort anrufen, da Freitag ist... .

Der Luftklappenalarm geht weiter. Ein Nachbar stopft dort Aluminiumfolie in den Schlössern wo, man das mit dem Ambusschlüssel aufschliessen kann. Das ist schon wie Sachbeschädigung und ich weis nicht, ob man auf Alufolie Fingerabdrücke sichern kann, denn wenn ich zum Vermieter schreibe, wird der Nachbar das abstreiten und wer weis, was dann kommt, denn mit 10 Min kl. Luftklappen öffnen bringt auch nicht viel und der Vermieter braucht sich nicht rühren.

Habt ihr ein Tipp?

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Beitragvon Pianist » Samstag 12. Juni 2010, 17:29

Wenn die auf nichts hören und Dich stattdessen schikanieren, hm schwierig.
Ein großes Comic könntest Du zeichnen - manchmal hilft diese Sprache besser als gesprochene Worte.
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Beitragvon Galaxie » Samstag 18. Februar 2012, 17:16

Nun starb vor fast zwei Jahren unter mir in der Wohnung ein Russe durch Folgen von Alkohol - Krebs u.s.w.-. Der Sohn der dort vor jahren auch mal wohnte und auch Alkoholiker ist. Erbte nach drei Monaten die Wohnung nach deutschem Erbrecht. Er wußte nicht was passieren sollte und lebt in einer 80 qm Wohnung bei einer Freundin mit Kindern in einem weiter entfernten Stadtteil und lebt von Hartz IV ALG II -. Die Wohnung hat er an ein russischen Freund untervermietet, der nun mit mehreren Russen dort haust die dort mit leben. Der Hauptmieter so gut wie nie da. - Viel ist vor gefallen zuerst lag vor fast über ein Jahr erst einmal eine Fensterscheibe von dort zerstört fast neben der Haustür neben dem Eingang und der Rest drohte jedem im Rücken zu fallen, da der Rest drohte aus dem Fenster 1. Stock runter zu fallen, aber niemand außer ich will was gesehen haben. Polizei mußte ich wegen nächtliche Ruhestörung rufen und mehrmals wies ich die Leute dort darauf hin, auch sonst die Miete zu kürzen. Der Vermieter unternahm auf meine Schreiben so gut wie nichts. - Auch nicht das der Balkon unter mir vermüllt mit Müllbeuteln war und Blaue Müllbeutel direkt neben dem Postkästen zu dritt getürmt vor der Haustür standen, so das die Haustür nicht mehr auf ging.

Wenn der Hauptmieter so gut wie nicht mehr die Wohnung aufsucht besteht kein Mietverhältnis -.

Habt ihr Ideen oder wiaat was man außer Mietkürzung und Vermieter anschreiben tun kann, da ich auch nicht weiss, ob der noch ALG II bezieht und die ARGE da überaupt tätig wird, oder das interessiert. Der Vermieter bekommt ja sein Geld.

LG
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Beitragvon Twei » Samstag 18. Februar 2012, 22:18

Hallo Galaxie,
Wenn auf dem Flur brennbare Materialen stehen, dann werden die von der Feuerwehr als Brandbeschleuniger gewertet (Feuerstreiche z.B. von Kindern).
Ebenfalls darf auf dem Flur nichts stehen, wegen Behinderungen eines Fluchtweges.

Vielleicht mal die Feuerwehr (nicht die Notrufnummer) anrufen und die mal Fragen, ob sie in einem solchen Fall einschreiten (und nach Kostenübernahme fragen?).

Habe von Fällen gehört, wo die Verursacher die Einsatzkosten übernehmen mußten.
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Beitragvon Galaxie » Sonntag 19. Februar 2012, 16:07

Hallo Twei,

danke, die Müllbeutel sind schon längst weg. Der Balkon unter mir verdreckt. - Mir geht es daqrum was ich unternehmen kann gegen den Hauptmieter der garnicht dort wohnt, da der die Verantwortung trägt für die Untermieter und sich.

LG
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- Editiert von Galaxie am 19.02.2012, 15:07 -
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Beitragvon Clarissa » Sonntag 19. Februar 2012, 16:38

gibt mal der arge nen tipp.
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Beitragvon Galaxie » Mittwoch 22. Februar 2012, 17:00

Danke Clarissa,

mit der ARGE kommt man nicht weit, denn so einfach ist das nicht, denn der Untermieter braucht nicht die Tür auf machen oder die rein lassen, da hat sich einiges geändert. Die ARGE braucht ein Hausdurchsuchungsbefehl bzw. Richterlichen Beschluss und so einfach läuft das alles nicht, wenn der Hauptmieter vielleicht nicht mehr von ALG II lebt....

LG
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- Editiert von Galaxie am 22.02.2012, 16:04 -
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Beitragvon Clarissa » Mittwoch 22. Februar 2012, 17:58

er erzielt doch aber einkünfte aus vermietung, finanzamt interessiert sich auch gerne dafür.
arge auch die verfolgen das nicht wenn er kein h4 bezieht. evtl. rückwirkend :-)
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werde v. meine Nachbarn diskrimminiert ...

Beitragvon Galaxie » Donnerstag 23. Februar 2012, 02:14

Da hast Du recht Clarissa und das ist auch noch ein Ding. Nur man muß auch immer mit was rechnen, wenn man was unternimmt. Ich bin kein Angsthase, aber die haben ja schon Ärger mit mir. Nachweisen können die mir nichts, wenn ich was anonym melden würde. Aber die können noch Ärger machen und wir haben die am Hals, warum ich das denke ist, das ich eine Betroffene kannte die da ähnliche Probleme mit Ruhestörung und Russen hatte und über ihre Genossenschaft weg zog, da sie meinte:"sie hätte sonst gleich die Russenmafia am Halls." Das will ich nicht so machen wie sie und ich bin nicht in einer Genossenschaft.

Ich werde mir noch zzgl. rechtlichen Rat holen.

LG
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