von sunday » Montag 13. Dezember 2010, 00:23
wenn du möchtest, daß die ärztin ärger bekommt und dadurch demnächst mit ihren patienten evtl. anders umgeht, mußt du nicht unbedingt alles beweisen können.
wenn du genügend gegen sie vorbringen und einen teil beweisen kannst (die email, vielleicht auch die aussage deines vaters, daß sie ihm von deiner krankheit erzählt hat, was ja verboten ist, wenn du volljährig und nicht einverstanden bist), reicht es aus um eine anzeige zu erstatten (verstoß gegen die schweigepflicht und je nach inhalt der mail und dem was sie deinem vater gesagt hat, evtl. noch beleidigung, üble nachrede, verleumdung etc.).
sie wird mit ziemlicher sicherheit nicht bestraft werden, aber sie wird wahrscheinlich eine vorladung zu einer anhörung bekommen, um sich zu den vorwürfen zu äußern und darüber wird sie sich schon ärgern, weil das ja wochentags tagsüber ist, wenn sie eigentlich in der praxis sein muß/will.
wenn es üble beleidigungen etc. waren, wird sie vielleicht aber auch eine geldstrafe aufgebrummt bekommen und du evtl. sogar ein kleines schmerzensgeld, aber da muß es schon heftig sein.
außerdem würde ich das auch der kassenärztlichen vereinigung melden (vor allem den verstoß gegen die schweigepflicht) und der krankenkasse.
lg
sunday