Beschwerde bei der Aerztekammer

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Beitragvon Shafira » Mittwoch 22. September 2010, 16:04

Hallo!

NAch langem hin und her habe ich mich nun entschlossen gegen eine Aerztin Beschwerde einzulegen.
Diese hat mich ueber Email als psychisch Krank dargestellt und ihre Schweigepflicht verletzt, indem sie mit meinem Vater ueber meine Erkrankung sprach.

Habt ihr hier schon mal aehnliches erlebt, oder es mit einer Beschwerde versucht?
Wie sind die AUssichten, dass diese Arztin eine Verwarnung oder aehnliches bekommt?

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Beitragvon Sonora » Mittwoch 22. September 2010, 16:08

Sie wird auf jeden Fall eine schriftliche Anhörung und Stress bekommen.
Melde es auch bei der KV. Sie hat unkorrekt gehandelt.

LG
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Beitragvon Shafira » Mittwoch 22. September 2010, 16:16

Bei der KV?
Warum dies?

Ja, es taete ihr sicherlich gut STress zu bekommen.
Ich habe also einen Brief an den Bezirksverband der Aerzte verfasst und mal die Behoerde gegen Diskiminierung angeschrieben. Mal schauen, was dabei raus kommt.
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Beitragvon schlumpf » Mittwoch 22. September 2010, 18:56

Wer unwahre Behauptungen verbreitet die er nicht beweisen kann, macht sich unter Umständen auch strafbar. http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
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Beitragvon Shafira » Freitag 24. September 2010, 13:48

Danke fuer den Link

Stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht... Naja, wir werden sehen.
Von der Antidiskriminierungsstelle habe ich folgende Texte erhalten:

" (...)vielen Dank für Ihre Eingabe vom 22. September 2010 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Zu unseren Aufgaben gehört es unter anderem, Anliegen Betroffener mit deren Einverständnis an die Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung weiterzuleiten, soweit diese Anliegen in deren Zuständigkeit fallen. Für Anliegen, die das Diskriminierungsmerkmal Behinderung betreffen ist in der Regel der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zuständig.

Sofern Sie Ihr Einverständnis erteilen, würden wir Ihren Vorgang daher gern an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen weiterleiten. Hierzu bitten wir Sie um kurzfristige Rückmeldung, da bis zu Ihrer Rückäußerung der Vorgang ruht."

--------------------und folgende Antwort:---------------------

" (...) wir haben Ihren Vorgang zuständigkeitshalber nach Eingang Ihres Einverständnisses an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am 24. September 2010 abgegeben. Die Antwort wird Ihnen der Beauftragte direkt zusenden.

[i]wir haben Ihren Vorgang zuständigkeitshalber nach Eingang Ihres Einverständnisses an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am 24. September 2010 abgegeben. Die Antwort wird Ihnen der Beauftragte direkt zusenden.[/i] [i] (...)vielen Dank für Ihre Eingabe vom 22. September 2010 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.[/i] [i]" (...)vielen Dank für Ihre Eingabe vom 22. September 2010 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.[/i]

------------------------------------------------------------------------

Ich bin gespannt, was da passiert! Denn diese Mail von der Aerztin ist wirklich unter aller Sau...

LG
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Beitragvon weazer13 » Samstag 25. September 2010, 21:46

Ich habe mich auch einmal bei der Ärztekammer über 5 Ärzte beschwerd, die meinen Verdacht über eine Schadstoffbelastung einfach ignoriert haben. Einer der Ärzte verstieß noch gegen die Schweigepflicht.

Alles wurde abgewiegelt. Es wäre alles medizinisch notwendige veranlasst worden. Die Sache mit der Schweigepflicht wurde erst gar nicht angesprochen.

Sobald mir alle endgültigen Ergebnisse von Dr. Bartram vorliegen, werde ich dort noch einmal eine Beschwerde vorbringen mit medizinischen Fakten!

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Beitragvon schlumpf » Samstag 25. September 2010, 21:55

Vielleicht ist das ja ein Fall für den Bundesbeauftragten für Datenschutz:
http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Home/homepage_node.html
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Beitragvon Lulabee » Sonntag 26. September 2010, 16:35

Im gerigsten Fall hat ein solcher Arzt Stress weil er eine Anhörung ausfüllen muss.
Vielleicht überlegt sich der Arzt dann das nächste Mal was er mit, bzw. gegen seinen Patienten macht.
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Beitragvon Shafira » Dienstag 28. September 2010, 20:01

Hallo Weazer!

Ich habe bei der Beschwerde gleich ein Attest von Dr. Bartram beigefuegt. Zum Glueck habe ich auch eine EMail der Aerztin, also SCHRIFTLICH!!!! wie sie meint, dass ich doch bitte Psychokrams nehmen soll, denn ich bilde mir mein MCS nur ein.
Beigefuegt habe ich auch meinen Behindertenstatus. Nun warte ich auf Antwort...
Es muss doch irgendwie moeglich sein solchen Deppen das Maul zu stopfen???
Das mit der SChweigepflicht kann ich dieser Aerztin leider nicht nachweisen....
Aber eben die Diskriminierung.
Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn ich was hoeren sollte.

Die Antidiskiminierungsstelle des Bundes hat mir geschrieben, dass sie noch viel Zeit brauchen, weil so viel vorliegen wuerde.. okay... Darueber werde ich also irgendwann naechstes Jahr berichten.

LG
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Beitragvon weazer13 » Donnerstag 30. September 2010, 00:38

Hi Shafira,

ich kann deine Wut voll und ganz nachvollziehen. Ivh habe die Wut schon über 25 Jahre in mir. Mich wollte auch ein Arzt in eine Psychoklinik stecken, das habe ich abgelehnt. Mit meiner Mutter hatte er gesprochen, die das befürwortete.

Ich wäre voll und ganz dafür, solche Ärzte aus dem Verkehr zu ziehen. Solange aber Ärzte in Deutschland tun und lassen können was sie wollen, kann man denen nicht beikommen. Die spulen ihr Standardprogramm runter und der Rest interessiert die nicht. Das Golfhandicap ist denen wichtiger!

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Beitragvon Galaxie » Samstag 11. Dezember 2010, 23:55

ich war auch vor ca. 6 Jahren gegen eine Ärztin bei der Ärztekammer vorgegangen, was ein Negativgutachten von ihr beim Sozialgerichtsverfahren mit dem Versorgungsamt betraf. Sie war und ist Psychiaterin. Trotz handfesten Befunden von Kuklinski, Binz u.a. Ärzten wurde alles von ihr versaut. Die Möglichkeit ein Verfahren bei der Abt. f. Berufsordnung dort gegen sie zu führen bestand und man meinte nach Prüfung, das sei alles in Ordnung so. Eine Anzeige bei Der Polizei oder Staatsanwaltschaft dachte ich hätte für mich nicht viel gebracht, denn ich besorgte mir das Strafrecht und wußte, ich werde in diesen Fall nicht entschädigt, denn die Ärztekammer steht nur zu ihren Leuten, außer wenn ein Medizinische Befunde nicht rausgerückt werden, da habe ich gute Erfahrung gemacht und der Arzt Ärger.

LG
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Beitragvon kf-forum » Sonntag 12. Dezember 2010, 13:20

Man sollte den Beruf des Psychiaters abschaffen / verbieten und statt dessen 2 neue Berufe einführen: den Seelenbetreuer (für Folgen von Katastrophen, Traumata, etc) und den "Spezialisten für Änderungen der Biochemie im Gehirn durch Umweltgifte" (oder so ähnlich), denn nach meiner Erfahrung, resultieren psychische Auffälligkeiten aus Veränderungen der Biochemie im Gehirn und sonst aus nichts (außer der andere große Ursachenbereich Katastrophen, etc).
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Beitragvon Gepaucker » Sonntag 12. Dezember 2010, 14:07

Kennt ihr das Sprichwort, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?
Sehr ihr, so ist das heutzutage unter den Ärzten!
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Beitragvon Kira » Sonntag 12. Dezember 2010, 15:23

@Gepaucker,
nicht nur bei den Ärzten :0(
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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Beitragvon sunday » Montag 13. Dezember 2010, 00:23

wenn du möchtest, daß die ärztin ärger bekommt und dadurch demnächst mit ihren patienten evtl. anders umgeht, mußt du nicht unbedingt alles beweisen können.

wenn du genügend gegen sie vorbringen und einen teil beweisen kannst (die email, vielleicht auch die aussage deines vaters, daß sie ihm von deiner krankheit erzählt hat, was ja verboten ist, wenn du volljährig und nicht einverstanden bist), reicht es aus um eine anzeige zu erstatten (verstoß gegen die schweigepflicht und je nach inhalt der mail und dem was sie deinem vater gesagt hat, evtl. noch beleidigung, üble nachrede, verleumdung etc.).

sie wird mit ziemlicher sicherheit nicht bestraft werden, aber sie wird wahrscheinlich eine vorladung zu einer anhörung bekommen, um sich zu den vorwürfen zu äußern und darüber wird sie sich schon ärgern, weil das ja wochentags tagsüber ist, wenn sie eigentlich in der praxis sein muß/will.
wenn es üble beleidigungen etc. waren, wird sie vielleicht aber auch eine geldstrafe aufgebrummt bekommen und du evtl. sogar ein kleines schmerzensgeld, aber da muß es schon heftig sein.

außerdem würde ich das auch der kassenärztlichen vereinigung melden (vor allem den verstoß gegen die schweigepflicht) und der krankenkasse.

lg
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Beitragvon Galaxie » Montag 13. Dezember 2010, 00:58

sandy,

so leicht ist das nicht, Verleugnung, Beleidigung und üble Nachrede u.a. werden auf das Zivilrecht abgeschoben, dann kann man noch eine private Zivilklage ohne grossen Erfolg führen. Strafrechtlich habe ich schon einige Verfahren geführt. Die Realität ist oft anders. usw.

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Beitragvon weazer13 » Montag 13. Dezember 2010, 17:20

Inzwischen wurden von Dr. Bartram Schadstoffe und MCS nachgewiesen. Sobald ich alle Unterlagen habe, schreibe wieder an die Ärztekammer.

Dieses Mal kommt noch eine Umwelfachärztin hinzu, die nur meinte als ich bei ihr war: "Was soll ich da jetzt noch tun!", dann konnte ich gehen.

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Beitragvon Shafira » Donnerstag 10. März 2011, 14:33

Hallo!

Ich habe einen 3Zeiler von der Aerztekammer zurueck erhalten... Die Aerztin wurde zur STellungnahma aufgefordert...
Naja, immerhin hatte sie ein wenig Aerger wegen mir. Gut so.

Privat hat mir diese Aerztin (Leider gute Freundin meines Vaters) mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, solle ich nochmal was gegen sie unternehmen.
Solange sie mir keinen Anlass gibt, werde ich nichts unternehmen, aber ich stehe nunmal zu meinem Recht...

WIR, MCSler, werden im Alltag zu genuege diskrimminiert!!!!
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Beitragvon Clarissa » Donnerstag 10. März 2011, 14:50

hast du das etwa schriftlich oder auf ab?
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Mia » Sonntag 13. März 2011, 09:12

Eine Ärztin darf ihre Patienten weder beleidigen noch ihnen drohen. Ihre Drohung gegen Dich hat sie bestimmt nicht schriftlich verfaßt, denn dann könntest Du Anzeige erstatten.

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Beitragvon Galaxie » Dienstag 15. März 2011, 14:10

man hat 3. Monate Zeit Anzeige zu erstatten und braucht nicht unbedingt etwas schriftlich. Wäre natürlich besser. Mir nützt das nichts mehr. Oft hält die Staatsanwaltschaft zu Ärzten und in diesen Fall kann die sich einfach raus reden und bekommt nichts. Man kann nur eine Verjährunsfrist einer Strafanzeige oder Straftat aufheben die besteht auch 3. Jahre in dem man Strafantrag stellt. Bei Sexualdelikten sieht das anders aus.

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Beitragvon Galaxie » Dienstag 15. März 2011, 14:15

übrigens, ich habe auch gerade Strafantrag gestellt gegen ein Gutachter bei der Saatsanwaltschaft, wegen Falschbegutachtung und Mittelbarer Falschbegutachtung. Der ist für den MDK tätig. Betet für mich

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