Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Beitragvon Mia » Samstag 18. Mai 2013, 23:05

Bei mir wird es ernst. Habe mich lange gegen eine Trennungvom Ehemann gewehrt, wegen MCS und der Möglichkeit, einen zweiten Ort für den Notfall zu haben, wenn im Haus meiner eigenen kleinen Unterkunft mal wieder die Maler die Luft verpesten usw.. Außerdem dachte ich, dass man im Alter vielleicht gemeinsam unser Haus bewohnen könnte.
Aber jetzt, nach vielen Jahren, fehlt bei ihm jedes Verständnis für meine schwere MCS. Er baut am Haus an, herkömmlich, ohne mich auch nur ansatzweise einzubeziehen. Er weiß. meine Reaktionen auf neue Fenster, neuen Anstrich usw. können andere nicht als solches erkennen. Es tut so weh. Mal wieder verliere ich ein Zuhause. Gerade geknüpfte Sozialkontakte auch wieder.
Kann ich so ein Verhalten wider besseres Wissen ( er war bei allen Umweltmedizinern dabei usw.) zur Anzeige bringen und gerichtlich eine Entschädigung verlangen? Darf so ein Verhalten nach über 20 Jahren angeblichem Verständnis ungestraft bleiben?

Mia
Mia
Forenlegende
 
Beiträge: 1713
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 23:59
Wohnort: Emsland/Niedersachsen

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Beitragvon Amazone » Sonntag 19. Mai 2013, 11:23

Hallo Mia,

das tut mir sehr leid für dich.

Wenn du's drauf ankommen lassen willst, könntest du einen Strafantrag wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft stellen. Immerhin weiß dein Mann, dass du MCS hast und durch seine Aktionen unter gesundheitlichen Beschwerden leidest. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du dir deine dadurch verursachten Beschwerden von einem Arzt attestieren lassen würdest. Ob man dann in der Folge eine Entschädigung/Schmerzensgeld verlangen kann, weiß ich leider nicht.

Hast du einen Schwerbehindertenausweis? Dann könnte man ggf. noch zur Untermauerung die UN-Behindertenrechtskonvention ins Spiel bringen, durch die auch Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Chemikalien geschützt sind. Eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung von einem CRPD-Mitglied könnte ich dir zur Verfügung stellen.

§ 230
Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

Lass dich nicht unterkriegen.
LG Amazone

P.S. Frag doch mal beim Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. an, ob es die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Diskriminierung gibt.
Amazone
Forenlegende
 
Beiträge: 1560
Registriert: Dienstag 6. Februar 2007, 14:50

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Beitragvon Chemista » Freitag 17. Januar 2014, 12:05

Ich bin gerade auf dieses Thema, bzw. diesen Thread gestoßen. Mich würde interessieren, was aus der Sache geworden ist? Entschuldige bitte, wenn dir diese Nachfrage zu privat ist, mir geht’s dabei auch mehr um die frage, welche Rechte man hat.
Chemista
Newcomer
 
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 7. Januar 2014, 22:18
Wohnort: München

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Beitragvon deggendorferin » Samstag 18. Januar 2014, 19:16

in gerichten ist nicht immer gesagt, dass der der eigentlich RECHT hat..auch RECHT bekommt
deggendorferin
Besserwisser
 
Beiträge: 206
Registriert: Sonntag 9. Oktober 2011, 11:14

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Beitragvon Clarissa » Samstag 18. Januar 2014, 19:57

Kommentar einer bekannten Richterin, hier bekommen sie kein Recht, hier wird nur ein Urteil gefällt.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
Benutzeravatar
Clarissa
Prof. Forum
 
Beiträge: 6492
Registriert: Montag 9. Januar 2006, 18:00

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

Beitragvon Chemista » Dienstag 21. Januar 2014, 12:54

Das ist leider wahr. Wie oft hat man schon feststellen können, dass eine Entscheidung vom Gericht ungerecht erscheint. Aber dann gibt's ja Möglichkeiten, Revision usw. Allerdings ist das halt alles mit Kosten verbunden und man überlegt es sich schon zweimal, ob man diesen Weg geht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann unter Umständen ganz schön viel blechen müssen. Oft genug wird ja ein Vergleich geschlossen, was letztlich keinem der Beteiligten wirklich hilft.
Chemista
Newcomer
 
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 7. Januar 2014, 22:18
Wohnort: München

Hilfreiche Tipps für Beschwerden bei Diskriminierung

Beitragvon Amazone » Dienstag 4. August 2015, 17:41

Amazone
Forenlegende
 
Beiträge: 1560
Registriert: Dienstag 6. Februar 2007, 14:50


Zurück zu Diskriminierung wegen MCS

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste