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Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

BeitragVerfasst: Samstag 18. Mai 2013, 23:05
von Mia
Bei mir wird es ernst. Habe mich lange gegen eine Trennungvom Ehemann gewehrt, wegen MCS und der Möglichkeit, einen zweiten Ort für den Notfall zu haben, wenn im Haus meiner eigenen kleinen Unterkunft mal wieder die Maler die Luft verpesten usw.. Außerdem dachte ich, dass man im Alter vielleicht gemeinsam unser Haus bewohnen könnte.
Aber jetzt, nach vielen Jahren, fehlt bei ihm jedes Verständnis für meine schwere MCS. Er baut am Haus an, herkömmlich, ohne mich auch nur ansatzweise einzubeziehen. Er weiß. meine Reaktionen auf neue Fenster, neuen Anstrich usw. können andere nicht als solches erkennen. Es tut so weh. Mal wieder verliere ich ein Zuhause. Gerade geknüpfte Sozialkontakte auch wieder.
Kann ich so ein Verhalten wider besseres Wissen ( er war bei allen Umweltmedizinern dabei usw.) zur Anzeige bringen und gerichtlich eine Entschädigung verlangen? Darf so ein Verhalten nach über 20 Jahren angeblichem Verständnis ungestraft bleiben?

Mia

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

BeitragVerfasst: Sonntag 19. Mai 2013, 11:23
von Amazone
Hallo Mia,

das tut mir sehr leid für dich.

Wenn du's drauf ankommen lassen willst, könntest du einen Strafantrag wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft stellen. Immerhin weiß dein Mann, dass du MCS hast und durch seine Aktionen unter gesundheitlichen Beschwerden leidest. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du dir deine dadurch verursachten Beschwerden von einem Arzt attestieren lassen würdest. Ob man dann in der Folge eine Entschädigung/Schmerzensgeld verlangen kann, weiß ich leider nicht.

Hast du einen Schwerbehindertenausweis? Dann könnte man ggf. noch zur Untermauerung die UN-Behindertenrechtskonvention ins Spiel bringen, durch die auch Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Chemikalien geschützt sind. Eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung von einem CRPD-Mitglied könnte ich dir zur Verfügung stellen.

§ 230
Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

Lass dich nicht unterkriegen.
LG Amazone

P.S. Frag doch mal beim Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. an, ob es die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Diskriminierung gibt.

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

BeitragVerfasst: Freitag 17. Januar 2014, 12:05
von Chemista
Ich bin gerade auf dieses Thema, bzw. diesen Thread gestoßen. Mich würde interessieren, was aus der Sache geworden ist? Entschuldige bitte, wenn dir diese Nachfrage zu privat ist, mir geht’s dabei auch mehr um die frage, welche Rechte man hat.

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

BeitragVerfasst: Samstag 18. Januar 2014, 19:16
von deggendorferin
in gerichten ist nicht immer gesagt, dass der der eigentlich RECHT hat..auch RECHT bekommt

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

BeitragVerfasst: Samstag 18. Januar 2014, 19:57
von Clarissa
Kommentar einer bekannten Richterin, hier bekommen sie kein Recht, hier wird nur ein Urteil gefällt.

Re: Kann man sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren?

BeitragVerfasst: Dienstag 21. Januar 2014, 12:54
von Chemista
Das ist leider wahr. Wie oft hat man schon feststellen können, dass eine Entscheidung vom Gericht ungerecht erscheint. Aber dann gibt's ja Möglichkeiten, Revision usw. Allerdings ist das halt alles mit Kosten verbunden und man überlegt es sich schon zweimal, ob man diesen Weg geht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann unter Umständen ganz schön viel blechen müssen. Oft genug wird ja ein Vergleich geschlossen, was letztlich keinem der Beteiligten wirklich hilft.

Hilfreiche Tipps für Beschwerden bei Diskriminierung

BeitragVerfasst: Dienstag 4. August 2015, 17:41
von Amazone