Ärger mit Nachbarn

Ärger mit Nachbarn

Beitragvon Sternentaenzer » Mittwoch 30. Oktober 2013, 05:32

In unserem Haus gibt es 3 Eigentumswohnungen. Eine gehört uns, die anderen einer Frau mit einer erwachsenen Tochter. Die Nachbarin hat gesagt, dass bei Abstimmungen es jetzt 2:1 steht. Der Streit geht zur Zeit um den Einsatz von Materialien bei Renovierungen. Müssen die anderen meine Behinderung (Behindertenausweis) mit berücksichtigen oder können sie einfach machen was sie wollen? Gibt es da ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?
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Re: Ärger mit Nachbarn

Beitragvon Chemista » Freitag 17. Januar 2014, 12:05

Ich glaube nicht, dass es da ein Gesetz gibt. Kann man der Nachbarin denn nicht mit Argumenten beikommen? Sie muss das doch verstehen, dass nicht jedes Material für dich verträglich ist. Gibt es bei Euch keine Hausverwaltung, die solche Argumentationen übernehmen könnten?
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Re: Ärger mit Nachbarn

Beitragvon Sternentaenzer » Freitag 17. Januar 2014, 15:47

Hallo Chemista,
die Nachbarin ist kommisarisch zur Zeit auch unsere Verwalterin und sie hat mir in einem Brief mitgeteilt, dass sie keine Rücksicht auf mich nehmen will.
Danke, dass Du mir geantwortet und Dir Gedanken gemacht hast.
Liebe Grüße
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Re: Ärger mit Nachbarn

Beitragvon Amazone » Freitag 17. Januar 2014, 16:42

Hallo Sternentänzer,

ich weiß zwar nicht, ob dir das weiterhilft, weil diese Paragraphen aus dem Mietrecht sind, aber Versuch macht klug.
Damit habe ich mich jedenfalls erfolgreich gegen Sanierungsarbeiten beim Vermieter durchgesetzt.

§ 555d BGB
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden.

(2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten bleiben bei der Abwägung im Rahmen der Duldungspflicht außer Betracht; sie sind nur nach § 559 Absatz 4 und 5 bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen.

(3) Der Mieter hat dem Vermieter Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Modernisierungsankündigung den Vorschriften des § 555c entspricht.

(4) Nach Ablauf der Frist sind Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, noch zu berücksichtigen, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und er dem Vermieter die Umstände sowie die Gründe der Verzögerung unverzüglich in Textform mitteilt. Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Mieterhöhung begründen, sind nur zu berücksichtigen, wenn sie spätestens bis zum Beginn der Modernisierungsmaßnahme mitgeteilt werden.

(5) Hat der Vermieter in der Modernisierungsankündigung nicht auf die Form und die Frist des Härteeinwands hingewiesen (§ 555c Absatz 2), so bedarf die Mitteilung des Mieters nach Absatz 3 Satz 1 nicht der dort bestimmten Form und Frist. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

(6) § 555a Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Viel Erfolg.
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Re: Ärger mit Nachbarn

Beitragvon Sternentaenzer » Sonntag 19. Januar 2014, 07:32

Danke Amazone. Bei uns handelt es sich um Eigentumswohnungen, aber die Paragraphen, die Du rausgesucht hast, können anderen helfen, wenn sie in eine ähnliche Situation kommen.

Bei Eigentumswohnungen könnte man eventuell folgenden Paragraphen benutzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__14.html
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:
1.
die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst;
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Re: Ärger mit Nachbarn

Beitragvon Chemista » Dienstag 21. Januar 2014, 12:48

Ich denke, dass du mit diesem Paragrafen weiter kommen kannst. Aber ohne einen Rechtsanwalt für Eigentumsrecht oder wie sich das nennt, wirst du hier nicht wirklich vorwärts kommen. Aber btw ... das Nachbarschaftsverhältnis ist ohnehin gestört und das finde ich, ist eine ganz unangenehme Sache. Aber aus meiner Sicht bist du daran ganz gewiss nicht schuld.
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