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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 09:01
von Amalie
Bei Twitter wurde ich auf eine interessante Seite hingewiesen, von der ich dachte, dass sie einige von euch vielleicht interessiert. Es geht um HartzIV, aber auch um ALG und so weiter, die Seite soll Betroffenen Infos geben und öffentliche Aufmerksamkeit schaffen. http://hartzkritik.bplaced.net/ Ich wollte es euch einfach weitergeben, weil ich selbst nicht viel Ahnung von dem Thema habe.

Das Besondere an der Seite ist, dass Betroffene nicht nur Infos bekommen, sondern selbst ihre Erlebnisse schildern, die dann als Artikel in einer Art Internetzeitung stehen. Die Seite wird viel gelesen und ist nicht kommerziell, kein Lobby-Hintergrund, daher denke ich nicht, dass sie mit MCS Probleme haben werden.

Eine besondere Form der Artikel wird nicht verlangt. Ich erinnere mich, dass z.B. mal jemand an den Berliner Senat geschrieben hat und abgefertigt wurde. Ihr könntet in einigen Fällen Post, die ihr hier geschrieben habt, übernehmen und nur leicht verändert einkopieren.

Beitrag mailen:

http://hartzkritik.bplaced.net/beitragmailen.htm

Beiträge anderer Leute, vielleicht interessant:

http://hartzkritik.bplaced.net/Topic/Topics/euer-beitrag/

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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 11:43
von Anna-Lena
Sehr informative Seite, vielen Dank für den Tipp!

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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 19:31
von Leckermäulchen
Gerade entdeckt. Danke Amalie!
Muß mich da noch durchwuseln. Das ist gerade die Tage jetzt mein Thema, das mich nachts kaum schlafen läßt (neben der Hitze)...

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BeitragVerfasst: Freitag 21. August 2009, 13:20
von Leckermäulchen
Unter dem ersten Button „Links!“ in der 3. Reihe sind auch noch hochinteressante Infos zu finden. Da fand ich u. a. dieses hier unter einem Link, was sicher auch für andere interessant sein dürfte:


http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/127/id/53282/
Medizinische Grundversorgung auch für Hartz IV-Empfänger
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Berlin (DAV). Die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sind zu erhöhen, wenn dies zur medizinischen Grundversorgung erforderlich ist. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg vom 11. August 2005 (Az.: S 30 AS 328/05 ER) muss die medizinisch notwendige Behandlung auch für Arbeitssuchende, die Bezieher des gemäß dem Arbeitslosengeldes II sind, sichergestellt werden.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall lebte eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II mit ihren Töchtern zusammen. Eine Tochter litt unter chronischer Neurodermitis und verschiedenen Nahrungsmittelallergien. Zur Behandlung benötigte sie verschiede Pflegeprodukte und Medikamente, die sie selbst nicht finanzieren konnte und die auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte eine Übernahme der besonderen Kosten für die Pflege der Tochter ab. Dabei argumentierte die Agentur, dass das Sozialgesetzbuch (zweites Buch) eine Erstattung von zusätzlichen Leistungen nur für Ernährungskosten, nicht aber für Medikamente und Pflegeprodukte vorsehe. Das hat sich die Betroffene nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.

Das Lüneburger Sozialgericht verpflichtete die Arbeitsagentur in einem Eilverfahren, die notwendigen Behandlungskosten zu erstatten, solange dies medizinisch erforderlich ist. Auf Grund der monatlichen Ausgaben für die Behandlung von bis zu 240 Euro sei es offensichtlich, dass die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II nicht ausreicht. Selbst wenn das Sozialgesetzbuch keine Regelungen enthalte, nach der in besonderen Einzelfällen die Regelleistungen zu erhöhen wären, müssten diese Kosten übernommen werden. Das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum der Klägerin sei sonst nicht mehr gesichert.

Derselbe Fall:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/medizinische-grundversorgung-fuer-hartz-iv-empfaenger;1025144

http://www.rp-online.de/public/article/beruf/ratgeber/341868/Medizinische-Grundversorgung-auch-fuer-Arbeitslose.html

http://www.alg-2.info/info_argumente/sg-lueneburg0508/


Ich werde meine Rechtsanwältin fragen Müsste nicht, was die Hartz4-Empfängerin für ihre Tochter gegen die ARGE vor Gericht durchgesetzt bekam, jetzt auch für die eigene ähnlich gelagerte medizinische Grundversorgung und Mehrkosten gelten?

Denn schließlich hat kein chronisch kranker Hartz4-Empfänger das Geld für all die Gesundheitskosten!

LG
Leckermäulchen

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BeitragVerfasst: Freitag 21. August 2009, 14:24
von Maria Magdalena
Es lohnt sich immer, zu beantragen und bei Ablehnung vor dem Sozialgericht zu klagen. Es gibt noch mehr Paragraphen (GG etc.) als die des SGB II. Und dann kann man sich auch auf solche Urteile (s. o.) berufen.
- Editiert von Maria Magdalena am 21.08.2009, 14:26 -