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WISO - Patienten dürfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Montag 26. April 2010, 19:27
von Stier
Entscheidung des Bundessozialgerichts: Aktenzeichen: B1/ 3KR 22/08 R


http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,8066848,00.html

WISO – 26.04.2010
BSG: Patienten dürfen Gutachter benennen

Streit um kubanische Spezialbehandlung

Im Streit mit der Krankenkasse um die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden sind auch Sachverständige aus dem Ausland zulässig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
Eine Krankenkasse hatte die Anhörung eines italienischen Gutachters vor dem Sozialgericht abgelehnt. Der Bürger hat jedoch das Recht, eigene ärztliche Gutachter zu benennen. Im konkreten Fall leidet der Kläger unter Retinitis Pigmentosa, einer Augenkrankheit, die zur Erblindung führt. Als seine Sehkraft bereits weniger als fünf Prozent betrug, beantragte er 2002 bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Spezialbehandlung in Kuba.

Keine gesetzliche Grundlage?
Diese "Kuba-Therapie" verspricht eine dauerhafte Verbesserung hinsichtlich Sehschärfe und Gesichtsfeld - sie ist aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Außer in der kubanischen Hauptstadt Havanna wird die Therapie inzwischen auch in Bologna durchgeführt. Im Streit mit der Kasse beantragte der Kläger daher, den dortigen Arzt vor Gericht zu hören. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern und die Kasse verweigerten dies jedoch mit der Begründung, das sehe das Gesetz nicht vor. Es könnten nur deutsche Ärzte gehört werden und dann jeweils nur zur individuellen Situation des Patienten.

Dem hat nun das Bundessozialgericht widersprochen:

Einem Antrag, einen im Ausland tätigen Arzt zu beauftragen, muss entsprochen werden, wenn es - wie hier - besondere Gründe für die Auswahl eines Arztes gibt. Dabei reicht es aus, wenn der Arzt allgemeine Aussagen zur gewünschten Therapie machen kann.
Das Recht der Bürger, vor Sozialgerichten einen eigenen Gutachter zu benennen, soll die Chancengleichheit mit den Behörden waren, die meist auch auf eigene Experten zurückgreifen:

Aktenzeichen: B1/ 3KR 22/08 R

von Daniela Haarhoff
Mit Material von afp und epd

WISO - Patienten dürfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Montag 26. April 2010, 20:11
von Kira
Gut zu wissen, danke Stier

Gruß Kira

WISO - Patienten dürfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Dienstag 27. April 2010, 08:56
von schlumpf
Interessant, also wenn sich für MCS kein Gutachter in Deutschland finden läßt der die Krankheit erklären kann, dann kann man sich vielleicht auch an einen ausländischen Uni-Professor wenden?

WISO - Patienten dürfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Dienstag 27. April 2010, 10:52
von Stier
hallo schlumpf,

genauso sehe ich das auch. Das dürfte hilfreich werden für MCS Erkrankte.

WISO - Patienten dürfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Dienstag 27. April 2010, 13:58
von Kallewirsch
Da schließe ich mich Euch allen an, das ist für MCS kranke eine sehr gute Info.
Danke dafür Stier,

Gruss Kalle

WISO - Patienten d�rfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Mittwoch 28. April 2010, 06:15
von Jens R
Das Recht der Gutachterbenennung habe ich gegenüber der Rentenversicherung, mit wissenschaftlicher und rechtlicher Begründung, versucht durchzusetzen. Da hab ich aber was erlebt. Recht haben und es durchsetzen sind zwei verschiedene Sachen.

LG Jens

WISO - Patienten dürfen Gutachter benennen

BeitragVerfasst: Mittwoch 28. April 2010, 19:12
von Leckermäulchen
Wenn offenbar unser Recht bei derlei Gelegenheiten immer und immer wieder mit Füßen getreten wird, obwohl die Rechtslage eindeutig ist und man darauf hinweist, könnte man nicht für diesen Zweck spezielle MCS-Ombudsmänner ausbilden, die einen dann begleiten und verstärkt für Durchsetzung sorgen? Wer würde so was machen?