AMTSARZT- Psychiater - Thomas Theorem

AMTSARZT- Psychiater - Thomas Theorem

Beitragvon Stier » Mittwoch 22. Februar 2012, 21:50

Heute lernte ich einen "neuen Begriff" kennen: THOMAS THEOREM (s. Text unten)
Hat jemand schon einmal von diesem Theorem gehört oder ist ihm als Umwelterkrankter dieses Theorem von einem Gutachter "unterstellt" worden?

Bei einer Lehrperson, die durch Schadstoffbelastungen an ihrem Arbeitsplatz Schule erkrankt ist,
schrieb der Amtsarzt, ein Psychiater u.a.:

" Die Gesundheitsstörungen des Patienten werden von ihm vorwiegend umwelttoxikologisch interpretiert.

... Nach den Vorstellungen des Patienten und der ihn behandelnden Umweltmediziner reagiert er im Zusammenhang mit Schadstoffen, vor allem Baustoffausdünstungen, mit multiplen körperlichen Beschwerden, so dass sein Ziel die Vermeidung von Baustoffen und Lösungsmitteldämpfen ist.

....Umwelttoxikologisch sind individuelle Grenzwerte für Schadstoffe nur schwer zu definieren, zumal PSYCHOLOGISCH nach dem THOMAS THEOREM "GLAUBENSÜBERZEUGUNGEN" die Tendenz haben, zu "sich selbst erfüllenden Prophezeihungen" zu werden.
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Beitragvon Clarissa » Mittwoch 22. Februar 2012, 21:55

Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Stier » Mittwoch 22. Februar 2012, 22:13

Danke Clarissa für diesen Hinweis.

Aber so ganz verstanden habe ich das Thomas Theorem noch nicht.

Was soll dadurch zum Ausdruck gebracht werden?

Unterstellt der Gutachter der Lehrperson etwa, dass sie eine "Chemo-phobie" hat, also aus ANGST vor Schadstoffen krank geworden sei?
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Beitragvon darkat » Donnerstag 23. Februar 2012, 10:51

[center]Zitat:\"Unterstellt der Gutachter der Lehrperson etwa, dass sie eine \"Chemo-phobie\" hat, also aus ANGST vor Schadstoffen krank geworden sei?\"[/center]

Ich würde sagen, es geht nicht nur um Angst, sondern auch um Glauben bzw. Überzeugung.

Er unterstellt, dass diese Lehrperson glaubt, sie sei krankmachenden Schadstoffen ausgesetzt.
Obwohl die Schadstoffbelastung seiner Meinung nach eigentlich nicht hoch genug ist, um bei ihr Krankheiten auslösen zu können, wurde sie allein durch diese feste Überzeugung dennoch krank.


Unglaublich, was Psychiater heutzutage können:

sie kennen sich in der Toxikologie aus

sie kennen sich aus mit TE, MCS, SBS

sie wissen, hellseherisch, ohne genetische Überprüfung, dass eine von ihnen zu beurteilende Person nicht etwa zu den besonders schlechten Entgiftern gehört.


Ich hoffe wirklich, dass dieser Amtsarzt angezeigt wird!
darkat
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Beitragvon Palau » Donnerstag 23. Februar 2012, 16:57

Das ist ja mal wieder eine tolle Diagnose eines Amtsarztes, in meinen Augen eine große Schweinerei.

Den Vorschlag von darkat finde ich gut und wichtig.
Fragt sich nur, wie und wo man gegen solch einen Amtsarzt eine Anzeige erstatten könnte.

Vielleicht hat jemand einen Tipp.
Palau
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Beitragvon Miss Excel » Donnerstag 23. Februar 2012, 17:31

der muss doch eigentlich einen Chef haben. Irgendwer bezahlt den doch?

Bei Behörden kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, sowas müsste doch bei einem von der Behörde bestellten Amtsarzt auch gehen.

Oder bin ich grad etwas verpeilt?
Miss Excel
 

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Beitragvon Palau » Donnerstag 23. Februar 2012, 17:55

Das fand ich soeben im Internet:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Amtsarzt-__f17570.html

Ich bin Beamter beim Freistaat Bayern (Krankenpfleger), seit 5 Jahren Schwerbehindert 50%, wegen Herz-Kreislauferkrankung (AVK, mehrere Stents) seit 19. Januar ununterbrochen krankgeschrieben. In Behandlung bei drei Ärzten (Kardiologe, Internist, Psychiater).
Diesen Montag hatte ich Termin beim Amtsarzt.
Nach Feststellung meiner Personalien und Durchblättern meiner mitgebrachten Befunde fragte er mich nach 10 Minuten:

"Was wollen sie eigentlich hier, sie sind voll arbeitsfähig. Arbeit gehört zu unserem Leben und ist das Wichtigste für einen geregelten Tagesablauf. Auch Querschnittsgelähmte können arbeiten. Außerdem, wovon wollen sie überhaupt leben wenn sie in Frühpension gehen? Sie sind erst 47 Jahre, wollen sie dann gleich aufs Sozialamt gehen?"

Von dem Zeitpunkt an war ich sprachlos, mir viel nichts mehr ein. Zumal meine drei Ärzte vorher gemeint haben, er könne gar nicht anders, als mich in Frühpension schicken. Die Befunde wären dazu eindeutig.

Die ganze "Untersuchung" dauerte genau 2 Stunden.
Natürlich noch mit mehr solchen Äußerungen. Dazwischen mal Größe, Gewicht, Wirbelsäule abklopfen, Lunge abhören Reflexe testen, Blutdruck und Puls. Die letzte halbe Stunde sah er ständig auf die Uhr, bis endlich die 2 Stunden um waren. Anscheinend muss so eine "Untersuchung" 2 Stunden dauern!

Ab 02. Oktober könne ich wieder voll 40 Stunden arbeiten, das Gutachten müsste ich morgen bekommen. Ich habe dabei ganz vergessen, diesem Amtsarzt zu sagen, dass mich mein Internist bis 31. Oktober "krankgeschrieben" hat.

Heute habe ich bei uns im Krankenhaus erfahren, "dass dieser Amtsarzt in der ganzen Gegend hier bekannt und berüchtigt ist", für dieses Verhalten. Ich persönlich habe so etwas noch nie erlebt!!

Jetzt habe ich dazu 3 Fragen:
Muss ich jetzt am 02. Oktober wieder mit der Arbeit beginnen, oder gilt die bereits ausgestellte Krankmeldung von meinem Internisten weiter?
(Leider sind die Praxen von meinem Kardiologen und Psychiater ausgerechnet diese Woche geschlossen, beim Internisten habe ich einen Termin am Donnerstag Abend.)

Was muss ich als erstes tun, um gegen diesen Amtsarst "rechtlich" vorzugehen?

Kann ich gegen das Gutachten (soll ja morgen kommen) "Einspruch" einlegen?
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ANTWORT eines ANWALTS:

Rechtsanwalt Markus Timm
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Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Zunächst ist anzumerken, dass es sich um "Beamtenrecht" handelt.

Das Arbeitsrecht der Beamten ist hierin ein Spezialgebiet.

Hier kommen häufig "landesrechtliche Bestimmungen" zur Anwendung.

Sie sollten wegen der weit reichenden Konsequenzen für Sie einen "auf das Beamtenrecht spezialisierten Anwalt" mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Nach Ihrer Schilderung lassen sich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

1. Ein Amtsarzt kann die Krankschreibung durch einen anderen Arzt nicht aushebeln.
Deshalb sind Sie hieran auch nicht gebunden, sollten Ihren Dienstherrn hierüber aber informieren.

2. Gegen den Amtsarzt können Sie "Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Dienstherrn" (z. B. das Gesundheitsamt) einlegen.

Dabei wäre es förderlich, wenn Sie weitere Zeugen angeben könnten, um Ihre Vorwürfe zu erhärten.

3. Das "Gutachten selbst ist kein Verwaltungsakt" und das Rechtsmittel des Widerspruchs steht nicht zur Verfügung.

Es käme im Streitfall auf ein entsprechendes Gegengutachten an.

Nach Ihrer Schilderung haben Sie hier ausreichend Rückendeckung durch Ihre Ärzte.
Dies wäre insoweit auch bei der Dienstaufsichtsbeschwerde zu erwähnen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
http://www.peukerttimm.de
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Palau
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