Prof. Kentner

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Beitragvon Chris50 » Donnerstag 12. April 2012, 12:53

Wer hat Erfahrung mit Prof. Dr. med. Michael Kentner?
Ich habe nur das gefunden:
Die verdeckte Zusammenarbeit zwischen
Arbeitsmedizinern und der Tabaklobby in
Deutschland
Befunde aus den internen Tabakindustriedokumenten
Uwe Helmert
Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
uhelmert@zes.uni-bremen.de
Wolfgang Hien
Forschungsbüro für Arbeit, Gesundheit und Biographie, Bremen
kontakt@wolfgang-hien.de
44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
18. September 2008

Beispiel für eine von der Tabakindustrie gelenkte Publikation
Das öffentliche Gesundheitswesen: Sonderheft 2, 1991,
Hrsg.: Prof. Dr. med. Johannes Gostomzyk
Thema: Passivrauchen: Aktuelle Fragen und Antworten
Prof. Dr. Michael Kentner, Hildesheim
„Passivrauchen führt bei gesunden Erwachsenen in der Regel nicht zu relevanten pathologischen
Veränderungen der Lungenfunktion“
Prof. Dr. Gerhard Lehnert, Universität Hamburg, Zentralinstitut für Arbeitsmedizin
„Es spricht mehr gegen als für einen Kausalzusammenhang zwischen Passivrauchen und
Lungenkrebs“
Prof. Dr. Alfred Manz, Hamburg
„Arbeitsplätze können viel gefährlicher sein als Rauchen oder Passivrauchen“
Prof. Dr. K.-M. Müller, Universität Bochum
„Ein Krankheitsrisiko für Passivraucher ist pathologisch-anatomisch nicht spezifisch zu ermitteln“
Prof. Dr. Dietrich Schmähl, Heidelberg, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg:
„Kein Superkanzerogen im Tabakrauch bekannt“
Prof. Dr. Jürgen von Troschke, Universität Freiburg
„Die öffentliche Diskussion über das Passivrauchen wird mit unangemessener Dramatik geführt“
Prof. Dr. Karl Überla, München,
„Wir wissen nicht, ob Passivrauchen Lungenkrebs hervorruft“
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Beitragvon Palau » Donnerstag 12. April 2012, 15:05

Es gibt auch einen Prof. Kentner in Karlsruhe.

Er ist Arbeitsmediziner und ein Anhänger der Erlanger Schule.

Sollst du zu ihm als Gutachter?
Wer hat ihn als Gutachter auserkoren?
Vielleicht ein Gericht oder eine BG?

Betriebsärzte Baden-Württemberg (B)

Prof. Dr. med. habil. Michael Kentner
Moltkestr. 25
76133 Karlsruhe
Telefon:
0721 8306197
Fax:
0721 8306199
Email:
Mpkentner@aol.com
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Beitragvon Stier » Samstag 14. April 2012, 00:32

Prof. Kentner aus Karlsruhe soll bei der Begutachtung eines Chemikalienerkrankten (durch Chemikalien am Arbeitsplatz)ein regelrechtes Falschgutachten erstellt haben.
Dieses Gutachten soll u.a. fehlerhafte Einschätzungen der Rechtslage, eine falschen Beurteilung der persönlichen Ausgangslage
und die Hinzuziehung falscher Bezugsparameter enthalten haben.
Auch soll die von einem Gutachter geforderte „Unabhängigkeit“ gefehlt haben.
Prof. Kentner soll alle Register gezogen haben, um die Erkrankungen des Chemikalienerkrankten (die von mehreren Ärzten diagnostiziert worden waren) in Abrede zu stellen, um dadurch zu einer „psychiatrischen“ Diagnose kommen zu können.
Zudem sollen von Prof. Kentner alle im Fall des Chemikalienerkankten bisherigen hinzugezogenen Ärzte und Gutachter disqualifiziert, ja sogar verleumdet und zu „Außenseitern“ abgestempelt worden sein.
Selbst Selbsthilfegruppen von Chemikaliengeschädigten sollen von seiner Kritik nicht verschont geblieben sein.
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Beitragvon Kira » Samstag 14. April 2012, 10:21

Tipp, Gegengutachten verlangen!
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Beitragvon Chris50 » Montag 16. April 2012, 12:05

Ich danke Euch recht herzlich. Ohne mein Wissen wurde von ihm - Auftraggeber war die Unfallkasse - ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Gleich zu Anfang "untersagte" er mir bei Strafe, dass ich ohne seine Erlaubnis mit niemandem über das Gutachten sprechen dürfe. Ergebnis in etwa wie Stier es beschrieb.
Bald kann ich das 10jährige feiern. Ich hoffe, dass dieses Jahr endlich die Entscheidung vor dem Sozialgericht fällt und ein mitdenkender Richter alle Gutachten und Befunde liest und versteht.
Grüße Chris
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Beitragvon Amazone » Montag 16. April 2012, 15:26

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
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Beitragvon Kira » Montag 16. April 2012, 19:13

Zitat:
"Gleich zu Anfang "untersagte" er mir bei Strafe, dass ich ohne seine Erlaubnis mit niemandem über das Gutachten sprechen dürfe."

Dazu hat er kein Recht!!!
Du kannst jedes Gutachten, Gerichtsurteil etc. anonymisiert bekanntgeben. Nur darfst du nicht beleidigen etc.
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Beitragvon mirijam » Dienstag 17. April 2012, 12:26

Wie unbeherrscht manche bloß sein können.
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Beitragvon Chris50 » Donnerstag 19. April 2012, 15:39

Gleich zu Anfang "untersagte" er - Es tut mir leid. Es sollte man, nicht er heißen und das man sollte sich auf die Unfallkasse beziehen.
Ich bitte um Entschuldigung Chris
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