Zudem übernimmt die TK ab dem 1. August die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Versicherten aufgrund einer Erkrankung zeitweise nicht möglich ist, den Haushalt zu führen. Während diese Leistung bislang mit der Voraussetzung verbunden war, dass ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren im Haushalt lebt, übernimmt die TK die Kosten künftig auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt, dadurch aber ein Klinikaufenthalt vermieden wird.
http://www.krankenkassenratgeber.de/news/krankenkasse/techniker-krankenkasse-zahlt-sportmedizinische-untersuchungen.html